Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen Berliner Raser nach Urteil wegen versuchten Mordes neu gestartet

Prozess gegen Berliner Raser nach Urteil wegen versuchten Mordes neu gestartet


Prozess gegen Berliner Raser nach Urteil wegen versuchten Mordes neu gestartet
Prozess gegen Berliner Raser nach Urteil wegen versuchten Mordes neu gestartet / Foto: ©

Ein Berliner Raserprozess mit Urteil wegen versuchtes Mordes wird drei Jahre nach der mutmaßlichen Tat seit Freitag neu aufgerollt. Die Verhandlung vor dem Landgericht der Hauptstadt begann mit der Verlesung der Anklage gegen Djordje S., der 2018 an einer inzwischen 31-jährigen Mutter und ihrem nun achtjährigen Kind verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch komplett auf und verwies es zurück nach Berlin.

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S. soll im September 2017 auf der Flucht vor der Polizei, die ihn kontrollieren wollte, betrunken durch Berlin-Kreuzberg gerast sein. Dabei soll er im morgendlichen Berufsverkehr die Mutter und ihr Kind erfasst haben, die über die Motorhaube etwa zehn bis 15 Meter durch die Luft geschleudert worden sein sollen.

Das Berliner Landgericht verurteilte ihn im September 2018 zu 13 Jahren Haft und ging damit anderthalb Jahre über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Zudem verhängten die Richter eine fünfjährige Führerscheinsperre. Der Mann wurde außerdem wegen Fahrens ohne Führerschein, Unfallflucht und Widerstands gegen Beamte verurteilt.

Der inzwischen 35-jährige S. ging jedoch erfolgreich gegen das Berliner Urteil vor: Der BGH in Karlsruhe hob es im Oktober 2019 vollständig wieder auf. Auch der Karlsruher Beschluss wurde am Donnerstag bei Neubeginn des Prozesses verlesen.

Die Karlsruher Richter befanden, die Feststellungen zum Unfallgeschehen seien "in wesentlichen Punkten lückenhaft". Beispielsweise seien "die für die Annahme vorsätzlichen Handelns wesentlichen Sichtverhältnisse" für den Angeklagten an der Unfallstelle nicht nachvollziehbar festgestellt und belegt. Auch seien die Berliner Urteilsgründe widersprüchlich in der Frage, ob S. Passanten auf der Straße tatsächlich wahrgenommen habe.

Das Gericht bemängelte außerdem, die festgestellte Geschwindigkeit des Manns von mindestens 75 Kilometern pro Stunde im Stadtgebiet sei "nicht tragfähig begründet". Das Berliner Landgericht hatte in seinem Urteil außerdem angegeben, S. habe kurz vor der Unfallstelle beschleunigt. Dafür fehle "jeglicher Beleg", befanden jedoch die Karlsruher Richter.

Für den neuen Prozess sind vorerst Termine bis Anfang September angesetzt. Nach Angaben von S.’ Verteidigung will er sich im Laufe des Prozesses zu den Vorwürfen einlassen. Am Freitag erschien auch der Partner der damals schwer verletzten Frau und Vater des Kinds als Nebenkläger vor Gericht. "Wir sind ehrlich gesagt enttäuscht", sagte Murat A. im Vorfeld des Prozesses. Auch sein Bruder Mikail A. bezeichnete das BGH-Urteil als "Schlag ins Gesicht".

Raserfälle beschäftigen die Gerichte in Deutschland immer wieder. Erst im Juni bestätigte der BGH das Mordurteil gegen einen Berliner Raser, der bei einem illegalen Rennen am Kurfürstendamm einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Das Mordurteil gegen den zweiten Raser hob der BGH dagegen auf. Über seinen Fall muss deshalb ein drittes Mal verhandelt werden. Jeweils im Einzelfall muss bei solchen Raserfällen vor allem entschieden werden, ob es sich um fahrlässige Tötung oder doch um Mord handelt.

(N.Loginovsky--DTZ)

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