Deutsche Tageszeitung - Österreichs Regierung verkündet Stufenplan für weitere Corona-Lockerungen

Österreichs Regierung verkündet Stufenplan für weitere Corona-Lockerungen


Österreichs Regierung verkündet Stufenplan für weitere Corona-Lockerungen
Österreichs Regierung verkündet Stufenplan für weitere Corona-Lockerungen

Trotz der anhaltend hohen Infektionszahlen hat die österreichische Regierung weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen angekündigt. Nach einem am Samstag von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) angekündigten Stufenplan dürfen Gastronomiebetriebe ab kommendem Samstag wieder bis Mitternacht geöffnet bleiben statt wie bisher nur bis 22.00 Uhr. Eine Woche später, am 12. Februar, entfällt der Nachweis über eine Impfung oder Genesung in den Geschäften.

Textgröße ändern:

In Geschäften gilt dann nur noch Maskenpflicht, auch Tests sind dann nicht mehr nötig, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtete. In der Gastronomie wie im Tourismus wird ab dem 19. Februar die bisherige 2G-Regel durch 3G ersetzt. Für die Tests, die wieder den Zugang zu den Lokalen ermöglichen, gilt: PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden.

Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze soll die Zahl der Teilnehmer ab 5. Februar von 25 auf maximal 50 erhöht werden. Lockerungen soll es laut Nehammer auch bald bei den Corona-Maßnahmen in den Schulen geben. Hingegen hält die Regierung laut APA an der Regelung fest, dass zwischen erster und zweiter Impfung höchstens sechs Monate vergehen dürfen.

Nehammer hatte bereits am Mittwoch angekündigt, dass der Lockdown für Ungeimpfte ab Montag wieder aufgehoben wird. Begründet werden die Lockerungen mit dem offenbar milderen Verlauf der Omikron-Infektionen - trotz der neuen Infektionswelle bleibt die Lage in den Krankenhäusern nach den Worten des Kanzlers "auf einem berechenbaren Niveau".

APA meldete unterdessen knapp 34.750 neue Infektionsfälle, soviel wie noch nie an einem Samstag in Österreich. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt demnach bei 2501,5. Der Wert gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche an. Seit Freitag wurden in Österreich zudem 16 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus verzeichnet.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Giftige Doppelgänger: Experten warnen vor Verwechslung von Bärlauch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Vergiftungen durch eine Verwechslung des im Frühjahr sprießenden Bärlauchs gewarnt. Trotz seines knoblauchartigen Geruchs werde Bärlauch von Sammlern "immer wieder mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt", erklärte BfR-Experte Yuri Bruinen de Bruin am Dienstag in Berlin. Vergiftungsfälle könnten tödlich enden.

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: