Deutsche Tageszeitung - Anklage wegen mehr als tausend gefälschter Impfnachweise in Bayern

Anklage wegen mehr als tausend gefälschter Impfnachweise in Bayern


Anklage wegen mehr als tausend gefälschter Impfnachweise in Bayern
Anklage wegen mehr als tausend gefälschter Impfnachweise in Bayern

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke und deren Kompagnon wegen mehr als tausend Fälschungen von Impfnachweisen angeklagt. Die zum großen Teil geständige Frau und ihr Helfer sollen mehr als 130.000 Euro damit kassiert haben, dass sie in 1074 Fällen digitale Impfzertifikate für eine Corona-Impfung ausstellten, wie die Ermittlungsbehörde am Montag mitteilte. Die Anlage sei zum Landgericht München I erhoben worden, dieses muss nun über die Zulassung entscheiden.

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Die beiden Angeklagten sollen ab Mitte August im Internet unter einem Pseudonym QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis zum Preis von mindestens 150 Euro angeboten und verkauft haben, ohne dass eine Impfung nachgewiesen werden musste. Für die Erstellung des QR-Codes sollen die Verdächtigen ohne Wissen des Apothekers die IT-Infrastruktur der Münchner Apotheke genutzt haben. Die Ermittler werfen den Beschuldigten unter anderem die gewerbsmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen sowie Geldwäsche vor.

Zunächst soll die Apothekenangestellte die Daten der Käufer selbst in den Rechner der Apotheke eingegeben haben. Nach einiger Zeit sollen die beiden Beschuldigten eine Fernzugriffssoftware auf dem Rechner installiert haben, wodurch auch von außen Daten eingegeben werden konnten.

Der Zugriff soll über einen bulgarischen Server erfolgt sein. Das Entdeckungsrisiko senkten die Beschuldigten, indem sie die Daten nachts eingaben. Die Bezahlung der Kunden soll in den Digitalwährungen Bitcoin und Monero erfolgt sein. In größeren Chargen sollen Zertifikate auch an Weiterverkäufer gegangen sein.

Einen Teil der Kunden konnte die Polizei ermitteln. Gegen sie laufen nun eigene Verfahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und Geldwäsche. Motiv für die Taten soll gewesen sein, dass der hohe Lebensstandard der Angeschuldigten mit ihren legalen Einkünften dauerhaft nicht finanzierbar war.

(M.Dylatov--DTZ)

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