Deutsche Tageszeitung - Bundesverwaltungsgericht berät über Rechtmäßigkeit von Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr

Bundesverwaltungsgericht berät über Rechtmäßigkeit von Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr


Bundesverwaltungsgericht berät über Rechtmäßigkeit von Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr
Bundesverwaltungsgericht berät über Rechtmäßigkeit von Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung am Montag in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)

Textgröße ändern:

Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten für rechtmäßig.

Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind. "Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten", sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt etwa zehn Verfahren "unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten" anhängig.

Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

"Gute Nachricht": König Charles III. verkündet Erfolge bei seiner Krebsbehandlung

Fast zwei Jahre nach Bekanntgabe seiner Krebserkrankung hat der britische König Charles III. Erfolge bei der Behandlung bekanntgegeben. Er könne heute eine "gute Nachricht" mitzuteilen, sagte der Monarch am Freitagabend in einer vorab aufgezeichneten Videobotschaft im Sender Channel 4. Dank Früherkennung, wirksamer Behandlung und der Einhaltung der ärztlichen Anweisungen könne sein Behandlungsplan "im neuen Jahr verringert werden".

Studie: Mehr ADHS-Diagnosen bei Erwachsenen in Deutschland

Bei Erwachsenen in Deutschland wird häufiger die Diagnose ADHS gestellt. Das belegt eine Auswertung von Abrechnungsdaten durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, die das "Deutsche Ärzteblatt International" veröffentlichte. Zwischen 2015 und 2024 stieg die Zahl der diagnostizierten Neuerkrankungen, die sogenannte Inzidenz, bei Erwachsenen demnach um 199 Prozent.

Kommission zur Pflegereform setzt auf Prävention und weniger starre Vorgaben

Mit mehr Präventionsangeboten, einer Stärkung der häuslichen Pflege und Entlastungen bei Personalvorgaben soll die notleidende Pflegeversicherung auf solidere Füße gestellt werden. Die zuständige Bund-Länder-Gruppe stellte am Donnerstag ihre Empfehlungen für eine Pflegereform vor, die nun einen "Praxischeck" durchlaufen und kommendes Jahr in Gesetze münden sollen. Der Arbeitgeberverband Pflege sieht "Lichtblicke" in den Vorschlägen, Krankenkassen und Verbände kritisierten hingegen, es handle sich lediglich um eine Bestandsaufnahme ohne konkrete Finanzierungsoptionen.

Textgröße ändern: