Deutsche Tageszeitung - Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei

Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei


Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei
Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei / Foto: © AFP/Archiv

Ein Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag einen 86-Jährigen wegen einer Unklarheit in einer früheren Verordnung von einem Bußgeld wegen mutmaßlicher Missachtung der Kontaktdatenerfassung während der Coronapandemie freigesprochen. Einem Gerichtssprecher zufolge war in der zum Zeitpunkt des Vorfalls im Juni 2021 geltenden Fassung der Verordnung zur Kontaktdatenerfassung nicht explizit ausgeführt, wann Besucher eines Lokals ihre Daten angeben müssen. Die Verordnung wurde mehrfach geändert, in späteren Fassungen war dies dann anders.

Textgröße ändern:

In dem Fall ging es um einen Bäckereibesuch, den der 86-Jährige im vergangenen Jahr gemeinsam mit seiner ein Jahr älteren Ehefrau unternommen hatte. Bei einer Kontrolle wurden die Eheleute auf Plätzen im Außenbereich angetroffen, ohne dass das obligatorische Formular zur Kontaktdatenerfassung vorgezeigt werden konnte. Die Eheleute sollten daher ein Bußgeld von je 150 Euro zahlen, lehnten dies aber ab. Daher kam es nun zum Verfahren vor dem Amtsgericht.

Der Fall war von Hamburger Medien aufgegriffen worden und weckte daher größeres Interesse. Nach Darstellung des Gerichts gab der Mann an, er habe das Ausfüllen des Formulars vergessen. Demnach habe auch eine Rolle gespielt, dass seine Frau gebrechlich sei und in der Bäckerei vor dem Verzehr dringend habe auf Toilette gehen wollen. Die Einzelheiten des Ablaufs ließen sich nach Angaben des Gerichtssprechers in der Verhandlung am Dienstag nicht aufklären.

Entscheidend für den Freispruch des Manns war demnach am Ende aber ohnehin eine juristische Bewertung. Demnach war die Verordnung zur Kontaktdatenerfassung zum fraglichen Zeitpunkt nicht hinreichend präzise formuliert. Sie ließ damit theoretisch auch die Möglichkeit zu, seine Daten etwa erst beim Verlassen einer Lokalität anzugeben.

Das Verfahren gegen die 87-jährige Ehefrau wurde vom Amtsgericht abgetrennt. In ihrem Fall müsste zunächst überprüft werden, ob sie gemäß der Ausführungen ihres Ehemanns eventuell bereits derart stark eingeschränkt ist, dass sie verhandlungsunfähig wäre. Der Richter sprach sich laut Sprecher dafür aus, das Verfahren gegen sie einzustellen. Dem müsste noch die Staatsanwaltschaft zustimmen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt

Die Zahl der Herzinfarkte in Deutschland sinkt. Der Anteil betroffener Männer ging zwischen 2014 und 2024 um 18,5 Prozent zurück, wie die Krankenkasse KKH am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei den Frauen war der Rückgang mit 13,7 Prozent etwas geringer - bei ihnen würden Herzinfarkte häufig erst spät erkannt und Warnsignale fehlgedeutet, warnte die KKH.

Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin

Vier von fünf Versicherten halten Gesundheitsvorsorge für wichtig, doch nur knapp jeder zweite geht auch regelmäßig zu Untersuchungen. Das zeigt eine Umfrage des Instituts Yougov im Auftrag des Ärzteportals Doctolib, deren Ergebnisse der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlagen. Die Studie spricht von einem "Präventions-Paradox".

Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten

Gesetzlich Versicherte mussten 2024 länger auf einen Facharzttermin warten als noch vor einigen Jahren. Das geht aus Antworten des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) vorlag. Laut einer Versichertenbefragung, auf die sich die Bundesregierung beruft, betrug die Wartezeit im Jahr 2024 im Schnitt 42 Tage. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 33 Tage.

Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung

Mit seinem Vorschlag, Zahnarzt-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt der Wirtschaftsrat der CDU auch innerhalb der Partei auf breite Kritik. Vor den anstehenden Landtagswahlen warnten führende CDU-Politiker davor, die Bürgerinnen und Bürger mit derartigen Forderungen zu vergraulen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erteilte dem Vorstoß des CDU-nahen Unternehmerverbandes eine kategorische Absage.

Textgröße ändern: