Deutsche Tageszeitung - Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen


Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen
Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Fitnessstudio aus Niedersachsen muss einem Kunden die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum zurückzahlen, in dem es coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es ging um knapp 87 Euro. (Az. XII ZR 64/21)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Der Kunde hatte mit dem Studio einen Vertrag über zwei Jahre ab Dezember 2019 abgeschlossen, der monatliche Mitgliedsbeitrag betrug 29,90 Euro. Zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 musste das Fitnessstudio wegen des Corona-Lockdowns schließen. Im Mai kündigte der Kunde zum Dezember 2021. Wenig später verlangte er die Mitgliedsbeiträge für die knapp drei Monate zurück, während derer das Studio geschlossen war.

Das Studio wollte ihm aber weder das Geld noch einen Gutschein ausstellen. Es bot stattdessen eine Gutschrift über die entsprechende Trainingszeit an, die der Kläger wiederum nicht wollte. Er klagte vor dem Amtsgericht Papenburg, das ihm recht gab und das Fitnessstudio zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtete. Dieses ging in Berufung, hatte aber auch vor dem Landgericht Osnabrück keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH dessen Urteil.

Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liege in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, erklärte das Gericht. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden; diese geschuldete Leistung könne wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.

Das Studio habe hier auch keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Dies begründete der BGH unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen habe, die hier vorgehe - demnach können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen. Eine Vertragsanpassung wegen der Störung der Geschäftsgrundlage könne es daneben nicht mehr geben.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Warken fordert härtere Strafen bei Übergriffen auf Ärzte

Nach Klagen über zunehmende Übergriffe auf medizinisches Personal hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) härtere Strafen gefordert. "Diejenigen anzugreifen, die anderen helfen, ist absolut inakzeptabel. Hier muss der Rechtsstaat entschlossen durchgreifen“, sagte Warken der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagsausgabe). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer forderten einen besseren Schutz der Mitarbeiter im Gesundheitswesen.

US-Justiz lässt Anklage gegen Arzt wegen Corona-Betrugs fallen

Die US-Justiz hat auf Betreiben von Justizministerin und Generalstaatsanwältin Pam Bondi eine Anklage gegen einen Arzt fallengelassen, der während der Corona-Pandemie Impfstoff vernichtet und gefälschte Impfbescheinigungen ausgestellt haben soll. Bondi gab die Entscheidung am Samstag bekannt - nur wenige Tage nach Prozessbeginn.

Bayerische Maskenaffäre: BGH reduziert Haftstrafe für Politikertochter Tandler

Die Politikertochter Andrea Tandler muss wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der bayerischen Maskenaffäre ins Gefängnis - allerdings kürzer als vom Landgericht München I entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag ihre Verurteilung und die ihres Partners Darius N. wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuervorauszahlungen zu jeweils drei Jahren Haft. Das Verfahren wegen weiterer Vorwürfe wurde dagegen auf Antrag des Generalbundesanwalts eingestellt. (Az. 1 StR 238/24)

Vorsitzende erwartet von Corona-Enquete-Kommission "Befriedung der Gesellschaft"

Nach der Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie hat deren Vorsitzende die Hoffnung geäußert, dass damit auch Gräben in der Gesellschaft überwunden werden können. Es nähmen auch Experten aus Wirtschaft und Gesundheit teil, "sodass wir eben auch wissenschaftlich und fundiert über die Krise sprechen", sagte Franziska Hoppermann (CDU) am Freitag im Bayerischen Rundfunk. "Und ich glaube, dass das schon dafür sorgen kann, dass wir da zu einer Befriedung in der Gesellschaft kommen."

Textgröße ändern:

Anzeige Bild