Deutsche Tageszeitung - Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen

Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen


Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen
Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge für Zeit coronabedingter Schließung zurückzahlen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Fitnessstudio aus Niedersachsen muss einem Kunden die Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum zurückzahlen, in dem es coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es ging um knapp 87 Euro. (Az. XII ZR 64/21)

Textgröße ändern:

Der Kunde hatte mit dem Studio einen Vertrag über zwei Jahre ab Dezember 2019 abgeschlossen, der monatliche Mitgliedsbeitrag betrug 29,90 Euro. Zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 musste das Fitnessstudio wegen des Corona-Lockdowns schließen. Im Mai kündigte der Kunde zum Dezember 2021. Wenig später verlangte er die Mitgliedsbeiträge für die knapp drei Monate zurück, während derer das Studio geschlossen war.

Das Studio wollte ihm aber weder das Geld noch einen Gutschein ausstellen. Es bot stattdessen eine Gutschrift über die entsprechende Trainingszeit an, die der Kläger wiederum nicht wollte. Er klagte vor dem Amtsgericht Papenburg, das ihm recht gab und das Fitnessstudio zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtete. Dieses ging in Berufung, hatte aber auch vor dem Landgericht Osnabrück keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH dessen Urteil.

Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liege in der regelmäßigen sportlichen Betätigung, erklärte das Gericht. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden; diese geschuldete Leistung könne wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.

Das Studio habe hier auch keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Dies begründete der BGH unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen habe, die hier vorgehe - demnach können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen. Eine Vertragsanpassung wegen der Störung der Geschäftsgrundlage könne es daneben nicht mehr geben.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut

Die Mehrheit der Erwachsenen in Deutschland fühlt sich rundum gesund. Im Jahr 2024 schätzten knapp zwei Drittel (64,2 Prozent) ihre allgemeine Gesundheit als sehr gut oder gut ein, wie aus am Freitag vom Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin veröffentlichten Daten hervorgeht. Der Anteil sank im Vergleich zum Vorjahr um mehr als drei Prozentpunkte.

Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord

Während eines Eurowings-Flugs von Gran Canaria nach Hamburg ist ein Passagier an Bord an den Folgen eines medizinischen Notfalls gestorben. Wie die Fluglinie am Freitag in Köln mitteilte, landete die Maschine deshalb am Sonntag außerplanmäßig im spanischen Bilbao. Die Besatzung reanimierte den Passagier demnach umgehend. Er starb aber vor der Landung.

Umfrage: Mehrheit der Beschäftigten will Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzen

Beschäftigte in Deutschland sprechen sich einer Umfrage zufolge mehrheitlich für eine Begrenzung ihrer Arbeitszeit aus. 72 Prozent der Befragten wollen ihre tägliche Arbeitszeit dabei auf maximal acht Stunden begrenzen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Donnerstag in Berlin mitteilte. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisierte eine mögliche Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes angesichts dessen als "kontraproduktiv" und als "einseitige Verschiebung zulasten der Beschäftigten".

Hessisches Landeskriminalamt warnt vor berauschenden Liquids in E-Zigaretten

Das hessische Landeskriminalamt (LKA) hat vor Liquids mit berauschenden Inhaltsstoffen in E-Zigaretten und Vapes gewarnt. Sie seien mit hochwirksamen und schnell abhängig machenden synthetischen Cannabinoiden versetzt, teilte das LKA am Donnerstag in Wiesbaden mit. Beim Konsum drohten massive gesundheitliche Nebenwirkungen. Die vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebten Liquids seien unter Namen wie "Görke", "Baller-Liquid" oder "Klatsch-Liquid" erhältlich.

Textgröße ändern: