Deutsche Tageszeitung - Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot

Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot


Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot
Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot / Foto: © AFP/Archiv

Das Tätigkeitsverbot für einen nicht gegen das Coronavirus geimpften Zahnarzt aus Niedersachsen ist rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg lehnte am Donnerstag die Beschwerde des Arztes gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ab. (Az. 14 ME 297/22)

Textgröße ändern:

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Menschen, die in Arzt- und Zahnarztpraxen tätig sind, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Da der Mediziner einen solchen Nachweis nicht vorlegte, untersagte ihm das Gesundheitsamt Anfang Juni bis zum Jahresende die Tätigkeit in seiner Zahnarztpraxis oder in einer anderen Einrichtung. Den dagegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück im Juli zurück.

Die Beschwerde des Zahnarztes gegen diese Entscheidung lehnte das OVG nun ab. Das Tätigkeitsverbot sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Das Lüneburger Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Covid-19-Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind.

An den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schutzwirkung der Corona-Impfung habe sich seitdem nichts Grundsätzliches geändert. Auch sieht das OVG keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Tätigkeitsverbots, das dem Schutz von Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patienten des Arztes diene. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte ebenfalls ein Tätigkeitsverbot für eine zahnmedizinische Fachangestellte wegen einer fehlenden Corona-Impfung. Zu Recht habe der Landkreis Wesermarsch gegen die Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt habe, entschied das Gericht am Donnerstag. (Az. 7 B 2812/22)

Das Gesundheitsamt habe dem Schutz der Patienten und der weiteren Mitarbeiter den Vorrang gegenüber den Belangen der Antragstellerin eingeräumt. Zudem habe ihr Arbeitgeber nicht geltend gemacht, dass die Versorgungssicherheit der Patienten schwerwiegend beeinträchtigt wäre, wenn die Praxisangestellte nicht mehr arbeiten dürfe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim OVG in Lüneburg möglich.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Koalition debattiert weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter

Die Koalition debattiert weiter über Details einer Strukturreform der Pflegeversicherung - die Kosten steigen derweil weiter. Die Durchschnittslöhne in der Pflege legten in diesem Jahr abermals zu: um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf nun 24,50 Euro pro Stunde. Dies geht aus Berechnungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden. Der Verband mahnte eine rasche Umsetzung von Reformen an, um einen weiteren Anstieg der von den Versicherten zu zahlenden Eigenanteile zu bremsen.

Eineinhalb Millionen Betroffene: Leopoldina fordert bessere Therapien bei Long-Covid

Auch mehrere Jahre nach dem Ende der Coronapandemie gibt es Experten zufolge erhebliche Versorgungslücken bei der Behandlung von Spätfolgen wie Long-Covid. Betroffene würden nach wie vor falsch diagnostiziert und fänden keine ausreichenden Therapiemöglichkeiten bei Ärzten und in Hochschulambulanzen, erklärte die Wissenschaftsakademie Leopoldina in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungsnahme zu postinfektiösen Erkrankungen.

Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat die Forderung des Koalitionspartners SPD nach einer Deckelung der Eigenanteile bei der Pflege kategorisch zurückgewiesen. "Ein Deckel ist ja hochgradig gefährlich", sagte Linnemann am Mittwochabend im "heute journal" des ZDF. "Das muss man einfach so sagen." Ein solcher Deckel würde dazu führen, "dass die Kosten weiter ausarten", warnte der Minister.

Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik

Bis zuletzt hatten Union und SPD um die Pflegereform gerungen, nun wurde sie im Bundeskabinett verabschiedet. Sie blieb dabei größtenteils so, wie sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) geplant hatte. Dieser sprach am Mittwoch von einem "ersten wichtigen Schritt" zur Stabilisierung des Pflegesystems. Die Hauptforderungen der SPD blieben hingegen unberücksichtigt - um sie soll sich eine neue Kommission kümmern.

Textgröße ändern: