Deutsche Tageszeitung - Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 "für alle verbindlich"

Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 "für alle verbindlich"


Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 "für alle verbindlich"
Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 "für alle verbindlich" / Foto: © AFP/Archiv

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will nächstes Jahr endlich den Durchbruch bei der elektronischen Patientenakte schaffen. "Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" laut Vorabmeldung vom Freitag. "Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei." Ziel sei, "dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt".

Textgröße ändern:

Die elektronische Patientenakte gilt als ein digitales Vorzeigeprojekt im deutschen Gesundheitswesen. Im Grundsatz beschlossen wurde sie bereits vor gut 20 Jahren. Seit Anfang 2021 können Versicherte sie auf freiwilliger Basis in einer ersten Ausbaustufe nutzen, nämlich per Smartphone-App, in der beispielsweise eingescannte Arztbefunde gespeichert und in anderen Praxen zur Ansicht freigegeben werden können.

"Das deutsche Problem mit der Digitalisierung ist: Wir machen viele Dinge zu kompliziert", sagte Lauterbach. "Das will ich vermeiden." Der Zugang zur elektronischen Patientenakte müsse "total unbürokratisch" sein. Zeitgleich mit der Akte soll laut Lauterbach auch das elektronische Rezept verbindlich werden. Details zu seinen Vorhaben im Bereich Digitalisierung will er dem Zeitungsbericht zufolge bei der für Sonntag und Montag geplanten Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg präsentieren.

Großen Widerstand aus der Ärzteschaft gegen die elektronische Patientenakte erwartet der Minister offenbar nicht: "Es sind nur ganz wenige Ärzte, die damit ein Problem haben", sagte er. "Ein paar lautstarke Kritiker wird es immer geben."

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

GKV-Kommission legt Empfehlungen vor - Einschnitte und höhere Besteuerung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat am Montag ein Paket mit 66 Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der Kassen zu verbessern. Zu den Vorschlägen zählt eine Streichung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Zudem schlagen die Fachleute vor, dass der Bund künftig die Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden übernimmt. Ebenfalls empfohlen wird eine höhere Besteuerung von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken, Tabak und Spirituosen vor. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen steigen.

Reformen in Gesundheitssystem: Grünen-Politiker Dahmen fordert Eile von Regierung

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Bundesregierung zur Eile bei Reformen im Gesundheitsbereich aufgerufen. Es sei bislang "ein verlorenes Jahr" gewesen, kritisierte er am Montag im "Morgenmagazin" des ZDF. Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung erteilte der Grünen-Politiker aber eine Absage: "Das verängstigt die Menschen und hilft nicht weiter", sagte Dahmen in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv.

Arbeitgeber fordern "Ausgabenmoratorium" bei gesetzlicher Krankenversicherung

Vor der Veröffentlichung der Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger eine Begrenzung der Ausgaben angemahnt. "Wir haben heute schon die teuerste Gesundheitsversorgung Europas - allerdings ohne die entsprechende Qualität“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der "Welt am Sonntag". Er forderte ein "Ausgabenmoratorium", um den weiteren Anstieg der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kurzfristig zu stoppen.

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

Textgröße ändern: