Deutsche Tageszeitung - Bund verfehlt Ziel bei Aufbau einer nationalen Pandemie-Reserve

Bund verfehlt Ziel bei Aufbau einer nationalen Pandemie-Reserve


Bund verfehlt Ziel bei Aufbau einer nationalen Pandemie-Reserve
Bund verfehlt Ziel bei Aufbau einer nationalen Pandemie-Reserve / Foto: © AFP/Archiv

Der Bund hat sein selbst gestecktes Ziel beim Aufbau einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) für den Fall einer neuen Pandemie verfehlt. Dies berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Angaben aus dem Bundesgesundheitsministerium. Diese Reserve mit Masken und Medikamenten war im Juni 2020 noch von der damaligen schwarz-roten Regierung beschlossen worden. Sie sollte sicherstellen, dass Deutschland in Notlagen etwa bei Masken und Medikamenten nicht mehr von überteuerten Lieferungen aus dem Ausland abhängig ist.

Textgröße ändern:

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums befindet sich der Ausbau der Reserve noch immer im Anfangsstadium. Die weitere Finanzierung sei ungeklärt, sagte ein Sprecher der "Welt am Sonntag".

Vorgesehen war ein Drei-Stufen-Plan: Im ersten Schritt sollten Masken und Schutzausrüstung bevorratet werden, die aus der Pandemiezeit übrig geblieben sind. Im zweiten Schritt sollte die Reserve mit Gütern wie Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgestockt werden, produziert von hiesigen Unternehmen. Die Menge muss demnach ausreichen, um den Gesundheitssektor einen Monat lang zu versorgen. In der dritten Phase, die für 2023 geplant war, sollte der Dauerbetrieb beginnen, und fortan sollten Produktionskapazitäten für ein halbes Jahr vorgehalten werden.

Doch nach fast drei Jahren befindet sich der Aufbau der Reserve nach Angaben des Hauses von Minister Karl Lauterbach (SPD) noch immer in Phase eins. "Für die Phasen zwei und drei wurden bislang keine Haushaltsmittel für die weitere Konzeptionierung sowie mögliche Beschaffungen zugewiesen", teilte ein Sprecher mit. Bisher seien 245 Millionen Masken eingelagert, die zu Beginn der Pandemie beschafft wurden und bis Ende 2023 haltbar sind, zum Teil auch bis zum Jahr 2026.

Das Ministerium hatte bereits 2021, damals unter Ressortchef Jens Spahn (CDU), knapp 750 Millionen Euro in Phase eins für das Programm ausgegeben. Das geht laut "Welt am Sonntag" aus der Haushaltsrechnung des Bundes hervor. Ob und was bislang über Schutzmasken hinaus bevorratet wird, wollte das Ministerium allerdings nicht mitteilen.

Der Sprecher erklärte gegenüber der Zeitung lediglich, die Reserve sei noch nicht vollständig angelegt, weil benötigtes zusätzliches Geld fehle: "Das Bundesministerium für Gesundheit hatte für die Jahre 2022 sowie 2023 jeweils 250 Millionen Euro an Haushaltsmitteln angemeldet sowie für die Folgejahre ab 2024 jeweils 50 Millionen Euro."

Diese Mittel seien "für die Warenbevorratung sowie das Vorhalten von Produktionskapazitäten und Warenneuproduktion" vorgesehen. Das Bundesfinanzministerium habe aber die Freigabe im Oktober 2022 abgelehnt.

Im Hause von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wurde die Verantwortung zurückgewiesen: Den Ressorts stehe es im Zuge der Haushaltsaufstellung grundsätzlich frei, "entsprechende Prioritäten zu setzen".

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Tino Sorge (CDU), kritisierte es als "Armutszeugnis, dass sich die Ampel in dieser Frage offensichtlich wieder selbst blockiert". Er fordert dringend Aufklärung darüber, wofür die 750 Millionen Euro ausgegeben wurden.

Die Bundesregierung habe mittelständische Firmen animiert, eine inländische Produktion aufzubauen. Nun blieben die in Aussicht gestellten Aufträge aus, kritisierte Sorge. "Bei der nächsten Krise werden wir die Schutzausrüstung wieder aus China einkaufen."

Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, hielt es für "komplett fahrlässig, die Prävention wieder links liegen zu lassen". Mit Blick auf die Absage des FDP-geführten Finanzministeriums sagte Vogler, die Kanzlerpartei SPD lasse sich beständig "vom kleinsten Koalitionspartner am Nasenring durch die Manege führen".

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

GKV-Kommission legt Empfehlungen vor - Einschnitte und höhere Besteuerung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat am Montag ein Paket mit 66 Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der Kassen zu verbessern. Zu den Vorschlägen zählt eine Streichung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Zudem schlagen die Fachleute vor, dass der Bund künftig die Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden übernimmt. Ebenfalls empfohlen wird eine höhere Besteuerung von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken, Tabak und Spirituosen vor. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen steigen.

Reformen in Gesundheitssystem: Grünen-Politiker Dahmen fordert Eile von Regierung

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Bundesregierung zur Eile bei Reformen im Gesundheitsbereich aufgerufen. Es sei bislang "ein verlorenes Jahr" gewesen, kritisierte er am Montag im "Morgenmagazin" des ZDF. Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung erteilte der Grünen-Politiker aber eine Absage: "Das verängstigt die Menschen und hilft nicht weiter", sagte Dahmen in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv.

Arbeitgeber fordern "Ausgabenmoratorium" bei gesetzlicher Krankenversicherung

Vor der Veröffentlichung der Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger eine Begrenzung der Ausgaben angemahnt. "Wir haben heute schon die teuerste Gesundheitsversorgung Europas - allerdings ohne die entsprechende Qualität“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der "Welt am Sonntag". Er forderte ein "Ausgabenmoratorium", um den weiteren Anstieg der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kurzfristig zu stoppen.

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

Textgröße ändern: