Deutsche Tageszeitung - EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie

EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie


EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie
EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie / Foto: © AFP/Archiv

Veranstalter von Pauschalreisen mussten sich auch während der Corona-Pandemie an die Verbraucherschutzregeln halten. Regelungen, wonach sie bei einer Annullierung der Reise nicht alle bisherigen Zahlungen erstatten müssen, verstoßen gegen EU-Recht und sind auch durch "höhere Gewalt" nicht gerechtfertigt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit Schutzbestimmungen für Veranstalter in Frankreich und der Slowakei. (Az: C-407/21 UFC und C-540/21)

Textgröße ändern:

In Frankreich konnten Veranstalter bei einer Vertragsauflösung zunächst einen Gutschein anbieten und mussten den Reisepreis erst erstatten, wenn dieser während seiner 18-monatigen Laufzeit nicht eingelöst wurde. Dagegen klagten französische Verbraucherschützer.

In der Slowakei mussten Pauschalreisende einen wegen der Pandemie geänderten Vertrag oder aber eine angebotene Ersatzreise akzeptieren. Darin sah hier die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht.

Beide Schutzregelungen hat der EuGH nun für unzulässig erklärt. Die Pauschalreiserichtlinie sehe bei einer Annullierung der Reise eine Erstattung vor, also eine "Rückzahlung in Geld". "Der Unionsgesetzgeber hat nicht gewollt, dass diese Verpflichtung durch eine Leistung in einer anderen Form wie z.B. das Angebot eines Gutscheins ersetzt werden kann", hieß es. Damit werde das "Ziel eines hohen und möglichst einheitlichen Verbraucherschutzniveaus" unterlaufen.

Auf "höhere Gewalt" könnten sich die Mitgliedstaaten bei solchen Regelungen nicht berufen, urteilte das Gericht. Die Richtlinie sehe eine Erstattung auch bei "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen" vor. Dies sei nichts anderes als eine auf den Bereich der Pauschalreisen zugeschnittene Beschreibung höherer Gewalt. Der Sorge vor den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Reiseveranstalter hätten beide Länder stattdessen auch mit Beihilfen begegnen können, betonten die Luxemburger Richter.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

GKV-Kommission legt Empfehlungen vor - Einschnitte und höhere Besteuerung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat am Montag ein Paket mit 66 Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der Kassen zu verbessern. Zu den Vorschlägen zählt eine Streichung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Zudem schlagen die Fachleute vor, dass der Bund künftig die Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden übernimmt. Ebenfalls empfohlen wird eine höhere Besteuerung von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken, Tabak und Spirituosen vor. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen steigen.

Reformen in Gesundheitssystem: Grünen-Politiker Dahmen fordert Eile von Regierung

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Bundesregierung zur Eile bei Reformen im Gesundheitsbereich aufgerufen. Es sei bislang "ein verlorenes Jahr" gewesen, kritisierte er am Montag im "Morgenmagazin" des ZDF. Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung erteilte der Grünen-Politiker aber eine Absage: "Das verängstigt die Menschen und hilft nicht weiter", sagte Dahmen in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv.

Arbeitgeber fordern "Ausgabenmoratorium" bei gesetzlicher Krankenversicherung

Vor der Veröffentlichung der Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger eine Begrenzung der Ausgaben angemahnt. "Wir haben heute schon die teuerste Gesundheitsversorgung Europas - allerdings ohne die entsprechende Qualität“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der "Welt am Sonntag". Er forderte ein "Ausgabenmoratorium", um den weiteren Anstieg der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kurzfristig zu stoppen.

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

Textgröße ändern: