Deutsche Tageszeitung - Überparteiliche Gruppe legt Kompromissvorschlag zu Sterbehilfe vor

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Überparteiliche Gruppe legt Kompromissvorschlag zu Sterbehilfe vor


Überparteiliche Gruppe legt Kompromissvorschlag zu Sterbehilfe vor
Überparteiliche Gruppe legt Kompromissvorschlag zu Sterbehilfe vor / Foto: © AFP/Archiv

Eine überparteiliche Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen Kompromissvorschlag für die Neuregelung der Sterbehilfe vorgelegt. Das Gesetz solle den "Respekt vor dem individuellen Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben" gesetzlich verankern und einen "verständlichen, klaren Rechtsrahmen" auf dem Weg zu Selbsttötung schaffen, sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr am Dienstag in Berlin. Mit ihrem Antrag wollen die beteiligten Abgeordneten von SPD, Grünen, FDP und Linken verhindern, dass sich im Bundestag die Anhänger einer restriktiven Linie durchsetzen.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast betonte, dass der Gesetzentwurf den Wunsch auf Sterben als "autonome selbstbestimmte Entscheidung" respektiere und die individuellen Motive für diesen Wunsch nicht bewerte. Das Gesetz solle lediglich "Leitplanken" für den Weg zur Selbsttötung aufstellen und einige Bedingungen formulieren.

So sollen ausschließlich volljährige Menschen Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung bekommen. Voraussetzung für die Verschreibung solcher Medikamente soll in der Regel eine Beratung bei einer fachlich qualifizierten Stelle sein, in der auch Alternativen zur Selbsttötung angesprochen werden. Die Verschreibung soll dann frühestens drei Wochen nach der Beratung - und maximal zwölf Wochen danach - möglich sein.

Die Verschreibung soll von einem Arzt kommen - oder, falls sich kein Arzt dafür findet, von einer vom jeweiligen Bundesland zu benennenden Behörde. Wegen dieser Landesbeteiligung wäre für die vorgeschlagene gesetzliche Regelung zur Suizidbeihilfe die Zustimmung des Bundesrats nötig, sagte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen.

Geplant sei, dass der Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause eine Entscheidung über das künftige Sterbehilfe-Modell trifft, sagte Steffen. Der Bundesrat würde sich dann nach der Sommerpause damit befassen.

Welcher Vorschlag im Plenum letztlich eine Mehrheit finde, sei schwer zu prognostizieren, sagte Helling-Plahr. Ihre eigene Gruppe sei aber "gut aufgestellt, was die Unterstützerzahl angeht".

Die Neuregelung der Sterbehilfe ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 die bisherige Regelung, die eine Strafbarkeit vorsah, kippte. Das neue Gesetz soll ohne Fraktionszwang erarbeitet und verabschiedet werden; Abgeordnete verschiedener Fraktionen arbeiten dabei in Gruppen zusammen.

Mit dem am Dienstag vorgestellten Modell wurden zwei im vergangenen Jahr vorgestellte Entwürfe zusammengeführt, um die Aussicht auf eine Mehrheit im Bundestag zu erhöhen. Der neue positioniert sich gegen einen restriktiveren Gesetzesentwurf einer Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker Lars Castellucci.

Der Castelucci-Vorschlag würde die Beihilfe nur unter strengen Bedingungen wie einer zweifachen ärztlichen Begutachtung ausnahmsweise erlauben und die sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz erneut im Strafrecht verankern. Der am Dienstag vorgestellte Vorschlag sieht hingegen keine Verankerung der Sterbehilfe mehr im Strafrecht vor.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Medien: Interner Bericht belastet Spahn bei Vorwürfen wegen Maskenbeschaffung

Ein interner Bericht belastet laut NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) bei Vorwürfen wegen Maskenbeschaffungen während der Corona-Pandemie. Der 170 Seiten umfassende Bericht der vom früheren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzten Sonderbeauftragten Margaretha Sudhoff liegt den drei Medien demnach in Auszügen vor. Spahn war in der Pandemiezeit bis Ende 2021 Gesundheitsminister gewesen.

Payback-Punkte bei Kauf von Hörgerät: BGH prüft Zulässigkeit von Werbung

Dem Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich die Frage, wie weit Werbung für Hörgeräte gehen darf. Am Donnerstag verhandelte er in Karlsruhe in einem Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dem Anbieter Amplifon. Dieser warb mit der Gutschrift von Payback-Punkten. Pro Euro Umsatz wurde ein Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. (Az. I ZR 43/24)

Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausreform soll nach Sommerpause ins Kabinett

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die große Krankenhausreform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach (SPD) verbessern - ein Gesetzentwurf dazu soll nach dem Sommer ins Kabinett. Wie es am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium hieß, soll sich das Bundeskabinett nach der parlamentarischen Sommerpause mit einem entsprechenden Entwurf befassen. Zuvor sei geplant, mit den Bundesländern ins Gespräch zu kommen, um diese frühzeitig einzubinden. Die Sommerpause des Parlaments geht bis Anfang September.

Drogenbeauftragter Streeck will eng mit Bundesministerien zusammenarbeiten

Der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung sucht zur Bekämpfung des Phänomens Digitalsucht bei Minderjährigen den Schulterschluss mit den zuständigen Bundesministerien. Da müsse mit dem Bildungsministerium und dem Gesundheitsministerium eng zusammengearbeitet werden, "dass wir hier gute Lösungen finden", sagte der Virologe Hendrik Streeck (CDU) am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk. Er bezog sich damit auf Karin Prien (CDU), Ministerin unter anderem für Bildung und Jugend, sowie auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Textgröße ändern:

Anzeige Bild