Deutsche Tageszeitung - Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform


Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform
Bund und Länder erzielen Durchbruch bei Krankenhausreform / Foto: © AFP/Archiv

Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Montag nach einem Treffen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Berlin von einer "Revolution". Über den Sommer wollen Bund und Länder einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Für eine Reihe von Kliniken kommt die Reform aber wohl zu spät.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Die Reform soll die Finanzierung der Krankenhäuser durch eine Abkehr vom System der Fallpauschalen neu regeln und durch eine stärkere medizinische Spezialisierung die Qualität der Behandlung erhöhen. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen.

Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden, betonte Lauterbach. "Das nimmt den ökonomischen Druck weg." Die Vorhaltepauschalen könnten nur Kliniken erhalten, die auch entsprechende Qualitätskriterien erfüllten, betonte Lauterbach. Kleine Kliniken könnten sich darauf konzentrieren, was sie gut leisten könnten und seien nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen wie möglich zu erbringen. Krebsbehandlungen etwa würden in Spezialzentren erfolgen.

Die Reform sei damit auch eine "Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land", sagte der Minister. Dies helfe auch gerade Krankenhäusern in Ostdeutschland, weil dort viele Häuser gefährdet seien, die nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.

Lauterbach kündigte an, dass der Bund seinen Plan, Daten zur Qualität von Kliniken zu veröffentlichen, im Alleingang umsetzen werde. Er hoffe, dass ein dafür nötiges Gesetz schnell verabschiedet werde und die Daten schon ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden könnten. Ein Teil der Länder hält das für verfrüht.

Über den Sommer wollen Bund und Länder nun an einem Gesetzentwurf arbeiten. Die Länder sollen einen Anreiz erhalten, die Reform möglichst schnell umzusetzen. Sie können die entsprechenden Landesgesetze 2024 oder 2025 neu regeln. Im Jahr "x plus 1" gebe es dann die Vorhaltepauschale, sagte Lauterbach. Zugleich geht der Minister davon aus, dass "noch sehr viele Kliniken in die Insolvenz gehen" und einige schließen werden, bis die Reform wirke.

Der Bund wird das nach den Worten von Lauterbach wohl nicht abfedern können. Es werde geprüft, aber eine Zusage nach mehr Geld könne es wegen der Haushaltslage nicht geben, betonte der Minister. Es werde aber einen Transformationsfonds von Bund und Ländern für die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft geben, der aus Mitteln der Krankenkassen gespeist werde. Dieser kann aber erst bei Umsetzung der Reform in den betroffenen Ländern genutzt werden und nicht davor.

Bayern stimmte gegen die Eckpunkte, Schleswig-Holstein enthielt sich. Insgesamt aber trage die Reform eine "deutliche Handschrift der Länder", sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). "Die Lösung ist ausgewogen, sie ist aber kein fauler Kompromiss." Die Planungshoheit bleibe bei den Bundesländern.

Als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz sagte Baden-Württembergs Ressortchef Manfred Lucha (Grüne) gleichwohl, im weiteren Beratungsprozess werde noch "im Detail einiges zu besprechen" sein.

Das Bündnis Klinikrettung, das sich nach eigenen Angaben für den flächendeckenden Erhalt der stationären klinischen Versorgung einsetzt, forderte hingegen einen Neustart bei der Erarbeitung der Krankenhausreform. Diese löse "kein einziges der grundlegenden Probleme der Krankenhäuser – Unterfinanzierung, Personalmangel, Klinikschließungen".

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Verbot von Einweg-E-Zigaretten tritt in Großbritannien in Kraft

In Großbritannien tritt am Sonntag ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten in Kraft. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe von 200 Pfund (237 Euro) rechnen. Wiederholungstätern drohen demnach bis zu zwei Jahre Haft. Vor Großbritannien hatten bereits Frankreich und Belgien Einweg-E-Zigaretten den Kampf ansagt. Im Bemühen um eine komplett rauchfreie Generation hatte die britische Regierung im November außerdem ein weitreichendes Rauchverbot auf den Weg gebracht.

Biden äußert sich zu Krebsdiagnose: "Die Prognose ist gut"

Der ehemalige US-Präsident Joe Biden hat sich in Bezug auf seine Krebserkrankung optimistisch gezeigt. "Nun, die Prognose ist gut. Wir arbeiten an allem. Es geht voran. Ich fühle mich gut", sagte der 82-Jährige am Freitag nach einer Veranstaltung im Bundesstaat Delaware. Es waren die ersten öffentlichen Äußerungen des Ex-Präsidenten seit dem Bekanntwerden seiner Krebsdiagnose.

US-Behörde kündigt Millionenvertrag über Vogelgrippe-Impfstoff mit Moderna

Das US-Gesundheitsministerium hat einen Vertrag über 590 Millionen Dollar (525 Millionen Euro) zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen die Vogelgrippe mit dem US-Pharmakonzern Moderna aufgekündigt. Das Ende der Finanzierung sorge "für Ungewissheit", das Unternehmen werde nun neue Möglichkeiten zur Finanzierung des Impfstoffs prüfen, erklärte Moderna-Chef Stéphane Bancel am Mittwoch (Ortszeit). Der Millionenvertrag war am 17. Januar verkündet worden - drei Tage vor dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump.

Virologe Streeck ist neuer Drogenbeauftragter der Regierung

Der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck ist neuer Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Das Kabinett ernannte den 47-Jährigen am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), wie das Ministerium anschließend mitteilte. Streeck löst den SPD-Politiker Burkhard Blienert ab.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild