Deutsche Tageszeitung - Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus

Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus


Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus
Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus / Foto: © AFP/Archiv

Ein Gericht im US-Bundesstaat Texas hat angeordnet, dass Ärzte für die Einschätzung einer Notsituation bei Abtreibungen nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Eine Gruppe von Frauen und Ärzten hatte eine Klage gegen die Abtreibungsverbote in Texas eingereicht. Sie argumentierten, medizinische Ausnahmen seien nicht klar definiert, was bei Ärzten Unsicherheit auslöse. Eine Richterin stimmte dieser Einschätzung in ihrem schriftlichen Urteil am Freitag zu.

Textgröße ändern:

In dem Urteil schrieb Richterin Jessica Mangrum, Frauen sei "der Zugang zur Abtreibungsversorgung verzögert oder verweigert worden, weil eine weit verbreitete Unsicherheit über den Ermessensspielraum der Ärzte bei medizinischen Ausnahmen von den Abtreibungsverboten in Texas besteht". Sie erklärte, Ärzte dürften für ihre Einschätzung einer Notlage nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Die Richterin ordnete eine einstweilige Verfügung an. Ärzte sollen demnach selbst beurteilen können, ob "das Leben und/oder die Gesundheit (inklusive die Fruchtbarkeit)" einer Frau gefährdet sei. Die einstweilige Verfügung soll so lange gelten, bis über die Klage entschieden wurde. Das Verfahren dazu soll im März beginnen. Die einstweilige Verfügung könnte allerdings vorzeitig blockiert werden, falls der Staat Berufung einlegt.

Die Klage wurde vom Center for Reproductive Rights (deutsch: Zentrum für Reproduktionsrechte) eingereicht. Darin wird argumentiert, dass die texanischen Gesetze medizinische Ausnahmen für Abtreibungen nicht klar definieren. Das sei verwirrend für Ärzte und löse eine "Gesundheitskrise" aus.

Im vergangenen Monat hatten mehrere Kläger vor dem Gericht in Austin ausgesagt. Amanda Zurawski, nach der der Fall benannt ist, erklärte etwa, ihr sei eine Abtreibung verweigert worden, obwohl die Fruchtblase sehr früh in der Schwangerschaft geplatzt sei. Dies habe eine Fehlgeburt unvermeidbar gemacht.

Zurawski zufolge sagte ihre Ärztin, dass sie "nicht eingreifen könne, weil das Herz des Babys noch geschlagen habe und die Einleitung der Wehen als illegale Abtreibung angesehen worden wäre". Zurawski erlitt einen lebensbedrohlichen septischen Schock und der Fötus wurde tot geboren.

Die Klage ist die erste, die im Namen von Frauen eingereicht wird, denen eine Abtreibung verweigert wurde, seit der Oberste Gerichtshof der USA vor etwas mehr als einem Jahr das verfassungsmäßige Recht auf Abtreibung aufgehoben hat. Nach texanischem Recht droht Ärzten bei Durchführung einer Abtreibung eine Haftstrafe von bis zu 99 Jahren, Geldstrafen von bis zu 100.000 Dollar und der Entzug ihrer medizinischen Zulassung.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

GKV-Kommission legt Empfehlungen vor - Einschnitte und höhere Besteuerung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat am Montag ein Paket mit 66 Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der Kassen zu verbessern. Zu den Vorschlägen zählt eine Streichung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Zudem schlagen die Fachleute vor, dass der Bund künftig die Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden übernimmt. Ebenfalls empfohlen wird eine höhere Besteuerung von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken, Tabak und Spirituosen vor. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen steigen.

Reformen in Gesundheitssystem: Grünen-Politiker Dahmen fordert Eile von Regierung

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Bundesregierung zur Eile bei Reformen im Gesundheitsbereich aufgerufen. Es sei bislang "ein verlorenes Jahr" gewesen, kritisierte er am Montag im "Morgenmagazin" des ZDF. Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung erteilte der Grünen-Politiker aber eine Absage: "Das verängstigt die Menschen und hilft nicht weiter", sagte Dahmen in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv.

Arbeitgeber fordern "Ausgabenmoratorium" bei gesetzlicher Krankenversicherung

Vor der Veröffentlichung der Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger eine Begrenzung der Ausgaben angemahnt. "Wir haben heute schon die teuerste Gesundheitsversorgung Europas - allerdings ohne die entsprechende Qualität“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der "Welt am Sonntag". Er forderte ein "Ausgabenmoratorium", um den weiteren Anstieg der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kurzfristig zu stoppen.

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

Textgröße ändern: