Deutsche Tageszeitung - Lehrerin nach verlängertem Urlaub während Pandemie zu Recht aus Dienst entfernt

Lehrerin nach verlängertem Urlaub während Pandemie zu Recht aus Dienst entfernt


Lehrerin nach verlängertem Urlaub während Pandemie zu Recht aus Dienst entfernt
Lehrerin nach verlängertem Urlaub während Pandemie zu Recht aus Dienst entfernt / Foto: © AFP/Archiv

Die Entferung einer schleswig-holsteinischen Lehrerin aus dem Dienst wegen eines verlängerten Urlaubs während der Corona-Pandemie war rechtens. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig nach Angaben vom Donnerstag. Damit bestätigte das Gericht eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig. Bei der sogenannten Entfernung aus dem Dienst handelt es sich um die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen Beamtinnen und Beamte.

Textgröße ändern:

Wie das Verwaltungsgericht demnach im Juni feststellte, war die Lehrerin während der Corona-Pandemie noch vor Beginn der Osterferien 2020 nach Sri Lanka aufgebrochen. Angesichts der fortschreitenden Pandemie habe sie befürchtet, andernfalls nicht mehr dorthin reisen zu können. Die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge habe sie während ihres Aufenthalts zudem verstreichen lassen, um den Urlaub nicht vorzeitig abbrechen zu müssen.

Da der geplante Rückflug wegen der Pandemie schließlich gestrichen wurde, kehrte die Lehrerin erst deutlich nach Ende der Ferien nach Deutschland zurück. Die Schulleitung habe sie über ihre Abwesenheit getäuscht, erklärte das Gericht weiter.

Wegen ihrer Abwesenheit habe die Lehrerin während der Ferien zudem keine Notbetreuung geleistet. Schulen in Schleswig-Holstein hatten damals in bestimmten Fällen eine Notbetreuung von Schülern gewährleistet, sofern deren Eltern in für die Versorgung und Sicherheit unverzichtbaren Berufen arbeiteten.

Schließlich blieb die Lehrerin dem Gericht zufolge auch einer Zeugniskonferenz unentschuldigt fern. Die OVG-Entscheidung erging bereits am Mittwoch. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu. Dagegen kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

GKV-Kommission legt Empfehlungen vor - Einschnitte und höhere Besteuerung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat am Montag ein Paket mit 66 Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der Kassen zu verbessern. Zu den Vorschlägen zählt eine Streichung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Zudem schlagen die Fachleute vor, dass der Bund künftig die Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden übernimmt. Ebenfalls empfohlen wird eine höhere Besteuerung von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken, Tabak und Spirituosen vor. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen steigen.

Reformen in Gesundheitssystem: Grünen-Politiker Dahmen fordert Eile von Regierung

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Bundesregierung zur Eile bei Reformen im Gesundheitsbereich aufgerufen. Es sei bislang "ein verlorenes Jahr" gewesen, kritisierte er am Montag im "Morgenmagazin" des ZDF. Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung erteilte der Grünen-Politiker aber eine Absage: "Das verängstigt die Menschen und hilft nicht weiter", sagte Dahmen in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv.

Arbeitgeber fordern "Ausgabenmoratorium" bei gesetzlicher Krankenversicherung

Vor der Veröffentlichung der Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger eine Begrenzung der Ausgaben angemahnt. "Wir haben heute schon die teuerste Gesundheitsversorgung Europas - allerdings ohne die entsprechende Qualität“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der "Welt am Sonntag". Er forderte ein "Ausgabenmoratorium", um den weiteren Anstieg der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kurzfristig zu stoppen.

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

Textgröße ändern: