Deutsche Tageszeitung - Urteil zu Masernimpfung: Anordnung ärztlicher Untersuchung von Schüler rechtens

Urteil zu Masernimpfung: Anordnung ärztlicher Untersuchung von Schüler rechtens


Urteil zu Masernimpfung: Anordnung ärztlicher Untersuchung von Schüler rechtens
Urteil zu Masernimpfung: Anordnung ärztlicher Untersuchung von Schüler rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Gesundheitsämter dürfen die ärztliche Untersuchung eines Schülers anordnen, wenn es Zweifel an einem Attest gibt, das den Betroffenen von einer Masernimpfung freistellt. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, wie es am Freitag mitteilte. Es ging um einen siebenjährigen Schüler, der sich nach Anordnung des Gesundheitsamts der Stadt Wuppertal zur Überprüfung seines ärztlichen Attests einer ärztlichen Untersuchung unterziehen sollte.

Textgröße ändern:

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen. Die Eltern legten jedoch ein Attest einer Ärztin aus Bayern vor. Dies bescheinigte dem Jungen mittels Vordruck eine zeitlich unbegrenzte Freistellung von sämtlichen Impfungen aufgrund medizinischer Gegenanzeigen. Gegen die anschließende Untersuchungsanordnung des Gesundheitsamts gingen die Eltern mit einem Eilantrag vor.

Das Verwaltungsgericht erklärte nun, das Gesundheitsamt habe zu Recht Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des Attests gehegt. Allerdings könne die ärztliche Untersuchung nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Werde der Untersuchungsanordnung nicht Folge geleistet, dürfe gegen den Schüler aber ein sogenanntes Betretensverbot ausgesprochen werden.

Das Verbot betreffe wegen der geltenden Schulpflicht nicht den Unterricht, erklärte das Gericht weiter. Es umfasse jedoch Angebote der offenen Ganztagsbetreuung und außerschulische Veranstaltungen. Denn diese seien von der Schulpflicht ausgenommen.

Die Entscheidung fiel bereits am Mittwoch. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

WHO: Ebola-Ausbruch weitet sich auf neue Gebiete im Nordosten des Kongo aus

Der Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo weitet sich nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf neue Gebiete im Nordosten des Landes aus. "Der Ausbruch wächst weiter, sowohl in Bezug auf die Fallzahlen als auch auf die geografische Ausdehnung", sagte der Leiter der Epidemiologie und Analytik der WHO, Olivier le Polain, am Freitag vor Journalisten in Genf. Das wahre Ausmaß des Ausbruchs sei "deutlich größer als das, was derzeit erfasst wird".

Heftige Kritik in Bundestag und Bundesrat an geplanter Gesundheitsreform

Die Pläne der Bundesregierung für eine Gesundheitsreform stoßen nicht nur bei der Opposition im Bundestag auf heftigen Widerstand, sondern auch im Bundesrat. Weitgehend einhellig mahnten die Bundesländer am Freitag eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Gesundheitswesens an. Im Bundestag kritisierten Politikerinnen und Politiker von Grünen, Linken und AfD die Reform in einer Plenardebatte als unsozial und unwirksam - und kündigten Gegenwehr an.

Heftige Kritik im Bundestag an Warkens Plänen für Gesundheitsreform

Die Pläne der Bundesregierung für eine Gesundheitsreform sind bei der Opposition im Bundestag auf heftigen Widerstand gestoßen. Politikerinnen und Politiker von Grünen, Linken und AfD kritisierten die Reform als unsozial und unwirksam - und kündigten Gegenwehr an. "Wir sagen dieser Sozialpolitik den Kampf an", sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen am Freitag im Bundestag.

Paritätischer pocht auf mehr Effizienz im Sozialsystem statt Leistungskürzungen

Der Paritätische Gesamtverband hat Vorschläge vorgelegt, wie sich aus seiner Sicht der Sozialstaat effizienter und gerechter gestalten ließe, ohne Benachteiligte zu belasten. Zugleich warnte der Verband am Freitag eindringlich vor Einschnitten zum Nachteil von sozial Schwachen, wie sie derzeit in der schwarz-roten Koalition diskutiert würden. "Was bislang hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, darf nicht umgesetzt werden", verlangte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock.

Textgröße ändern: