Deutsche Tageszeitung - Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab

Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab


Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab
Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage wegen eines behaupteten Schadens nach einer Coronaimpfung abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin auf Schmerzensgeld scheitere schon daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise, erklärten die Richterinnen und Richter am Mittwoch. Die Klägerin hatte sich im Jahr 2021 dreimal impfen lassen.

Textgröße ändern:

Sie gab an, dass sie nach der ersten Impfung Migräneattacken gehabt habe. Bis heute leide sie an einer Herzkrankheit, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Vom Impfstoffhersteller Biontech verlangte sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Damit hatte sie aber nun keinen Erfolg.

Bei der ersten Zulassung des Impfstoffs sei die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen, führte das Gericht aus. Eine Haftung könne sich darum nur auf schädliche Wirkungen beziehen, die nach der Zulassung entdeckt worden seien. Solche negativen Risiken seien nachträglich aber nicht bekannt geworden.

Die Sicherheit des Impfstoffs sei zuletzt Ende August vergangenen Jahres im Rahmen einer Anpassung an eine neue Virusvariante durch die Europäische Arzneimittelagentur bestätigt worden. Der angepasste Impfstoff sei dann von der Europäischen Kommission wiederum zugelassen worden. Damit sei bindend festgestellt, "dass das Vakzin kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist", teilte das Gericht mit.

Die Klägerin habe nicht ausreichend erklärt, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem angeblichen Schaden gebe. Vor allem habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe.

Es gebe keine aussagekräftigen Krankenunterlagen und auch keine Untersuchungsberichte zum Gesundheitszustand der Frau vor der Impfung, stellte das Gericht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut

Die Mehrheit der Erwachsenen in Deutschland fühlt sich rundum gesund. Im Jahr 2024 schätzten knapp zwei Drittel (64,2 Prozent) ihre allgemeine Gesundheit als sehr gut oder gut ein, wie aus am Freitag vom Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin veröffentlichten Daten hervorgeht. Der Anteil sank im Vergleich zum Vorjahr um mehr als drei Prozentpunkte.

Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord

Während eines Eurowings-Flugs von Gran Canaria nach Hamburg ist ein Passagier an Bord an den Folgen eines medizinischen Notfalls gestorben. Wie die Fluglinie am Freitag in Köln mitteilte, landete die Maschine deshalb am Sonntag außerplanmäßig im spanischen Bilbao. Die Besatzung reanimierte den Passagier demnach umgehend. Er starb aber vor der Landung.

Umfrage: Mehrheit der Beschäftigten will Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzen

Beschäftigte in Deutschland sprechen sich einer Umfrage zufolge mehrheitlich für eine Begrenzung ihrer Arbeitszeit aus. 72 Prozent der Befragten wollen ihre tägliche Arbeitszeit dabei auf maximal acht Stunden begrenzen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Donnerstag in Berlin mitteilte. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisierte eine mögliche Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes angesichts dessen als "kontraproduktiv" und als "einseitige Verschiebung zulasten der Beschäftigten".

Hessisches Landeskriminalamt warnt vor berauschenden Liquids in E-Zigaretten

Das hessische Landeskriminalamt (LKA) hat vor Liquids mit berauschenden Inhaltsstoffen in E-Zigaretten und Vapes gewarnt. Sie seien mit hochwirksamen und schnell abhängig machenden synthetischen Cannabinoiden versetzt, teilte das LKA am Donnerstag in Wiesbaden mit. Beim Konsum drohten massive gesundheitliche Nebenwirkungen. Die vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebten Liquids seien unter Namen wie "Görke", "Baller-Liquid" oder "Klatsch-Liquid" erhältlich.

Textgröße ändern: