Deutsche Tageszeitung - Polnisches Parlament stimmt für erleichterten Zugang zur "Pille danach"

Polnisches Parlament stimmt für erleichterten Zugang zur "Pille danach"


Polnisches Parlament stimmt für erleichterten Zugang zur "Pille danach"
Polnisches Parlament stimmt für erleichterten Zugang zur "Pille danach" / Foto: © dpa/AFP/Archiv

Polens Parlament hat einem Gesetz zugestimmt, das den Zugang zur "Pille danach" erheblich erleichtern soll. 224 Abgeordnete sprachen sich am Donnerstag für einen rezeptfreien Zugang zu dem Medikament ab einem Alter von 15 Jahren aus. 196 Abgeordnete stimmten gegen die Gesetzesänderung, die nun noch von Polens Präsidenten Andrzej Duda unterzeichnet werden muss.

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Die von 2015 bis Dezember regierende rechtsnationalistische Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte im Zuge ihrer konservativen Familienpolitik eine Rezeptpflicht für die "Pille danach" eingeführt. Die nun regierende pro-europäische Koalition war jedoch mit dem Versprechen angetreten, diese Beschränkungen wieder zu lockern.

Wie sich der PiS-nahe Präsident Duda nun zum erleichterten Zugang zur "Pille danach" positionieren wird, ist noch unklar. Bislang hat er sich nicht öffentlich dazu geäußert. Laut seinem Umfeld hat Duda jedoch "Zweifel" bezüglich des in dem Gesetz angegebenen Alters.

Im vergangenen Monat hatte die Regierung zudem einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das polnische Abtreibungsrecht liberalisieren und Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche ermöglichen soll. Wann das Parlament über diese Reform abstimmen wird, steht noch nicht fest. Es zeichnet sich allerdings ein harter Kampf ab, da nur zwei der drei Koalitionsparteien den Vorschlag unterstützen.

Das Mitte-Bündnis Dritter Weg hatte angekündigt, einen eigenen Entwurf zur Änderung des Abtreibungsrechts vorzulegen - jedoch erst nach einem nationalen Referendum.

Das polnische Abtreibungsrecht ist bisher so restriktiv wie fast nirgendwo sonst in Europa. Abtreibungen sind nur im Fall von Vergewaltigung oder Inzest erlaubt oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Schwangerschaftsabbrüche wegen Fehlbildungen des Fötus wurden 2020 vom polnischen Verfassungsgericht untersagt.

(A.Nikiforov--DTZ)