Deutsche Tageszeitung - Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen

Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen


Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen
Urteil: Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP in bestimmten Fällen nicht zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Wer stark an Gewicht verliert und überschüssige Hautfalten operativ entfernen lassen will, kann die Kosten dafür nicht immer über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass dies eine notwendige Krankenbehandlung ist, wie das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt am Mittwoch mitteilte. Bei überschüssigen Hautfalten ist das nur der Fall, wenn schwerwiegende Hautveränderungen vorliegen. (Az.: L 1 KR247/22)

Textgröße ändern:

Eine 47-Jährige mit starkem Übergewicht hatte sich im Ausland einer Schlauchmagenoperation unterzogen. Anschließend nahm sie 43 Kilogramm ab. Wegen der daraufhin entstandenen Hautfalten und der sogenannten Fettschürze beantragte sie bei der gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Operation zur Hautstraffung. Dies lehnte die Kasse ab, weil der Eingriff keine notwendige Krankenbehandlung gewesen sei.

Die Frau habe keinen Anspruch auf die Kostenübernahme, entschied nun der Senat des LSG und gab der gesetzlichen Krankenkasse damit Recht. Hautfalten haben nur dann einen Krankheitswert, wenn dauerhaft therapieresistente Hautreizungen wie Pilzbefall oder Entzündungen vorliegen. Auf die Klägerin treffe das nicht zu. Auch sei die Frau nicht schwerwiegend entstellt.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Koalition debattiert weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter

Die Koalition debattiert weiter über Details einer Strukturreform der Pflegeversicherung - die Kosten steigen derweil weiter. Die Durchschnittslöhne in der Pflege legten in diesem Jahr abermals zu: um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf nun 24,50 Euro pro Stunde. Dies geht aus Berechnungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden. Der Verband mahnte eine rasche Umsetzung von Reformen an, um einen weiteren Anstieg der von den Versicherten zu zahlenden Eigenanteile zu bremsen.

Eineinhalb Millionen Betroffene: Leopoldina fordert bessere Therapien bei Long-Covid

Auch mehrere Jahre nach dem Ende der Coronapandemie gibt es Experten zufolge erhebliche Versorgungslücken bei der Behandlung von Spätfolgen wie Long-Covid. Betroffene würden nach wie vor falsch diagnostiziert und fänden keine ausreichenden Therapiemöglichkeiten bei Ärzten und in Hochschulambulanzen, erklärte die Wissenschaftsakademie Leopoldina in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungsnahme zu postinfektiösen Erkrankungen.

Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat die Forderung des Koalitionspartners SPD nach einer Deckelung der Eigenanteile bei der Pflege kategorisch zurückgewiesen. "Ein Deckel ist ja hochgradig gefährlich", sagte Linnemann am Mittwochabend im "heute journal" des ZDF. "Das muss man einfach so sagen." Ein solcher Deckel würde dazu führen, "dass die Kosten weiter ausarten", warnte der Minister.

Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik

Bis zuletzt hatten Union und SPD um die Pflegereform gerungen, nun wurde sie im Bundeskabinett verabschiedet. Sie blieb dabei größtenteils so, wie sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) geplant hatte. Dieser sprach am Mittwoch von einem "ersten wichtigen Schritt" zur Stabilisierung des Pflegesystems. Die Hauptforderungen der SPD blieben hingegen unberücksichtigt - um sie soll sich eine neue Kommission kümmern.

Textgröße ändern: