Deutsche Tageszeitung - Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich

Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich


Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich
Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich / Foto: © AFP/Archiv

Die Klagen von zwei Gegnern der Coronamaßnahmen wegen eines Polizeieinsatzes bei einer Demonstration 2021 in Stuttgart sind teilweise erfolgreich gewesen. Das Einkesseln der Kläger und die Platzverweise seien rechtswidrig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt nach Angaben vom Donnerstag. Ihre Personalien durften demnach aber festgestellt werden.

Textgröße ändern:

Es ging um eine Demonstration am 17. April 2021. Alle vier für den Tag angemeldeten Versammlungen waren von den Behörden verboten worden. Gegen zwei der Verbote gerichtete Eilanträge wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt, Beschwerden dagegen vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatten keinen Erfolg. Die Veranstalter wandten sich sogar an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihre Eilanträge aber ebenfalls ablehnte.

Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen im April 2021 vor allem mit der Einschätzung der Infektionsgefahr in der Coronapandemie und mit den Erfahrungen bei einer früheren Demonstration im März 2021 in Stuttgart. Damals hatte es zahlreiche Verstößen gegen die geltenden Abstandsregeln und die Maskenpflicht gegeben.

Am 17. April kamen dennoch hunderte Menschen in der Stuttgarter Innenstadt zusammen, um gegen die Coronapolitik zu demonstrieren. Etwa 550 von ihnen wurden von der Polizei angehalten und für mehrere Stunden eingekesselt, darunter auch die beiden Kläger. Ihre Personalien wurden festgestellt und Platzverweise ausgesprochen.

Das sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nun. Die Versammlung sei zuvor nicht aufgelöst worden. Das Polizeirecht sei während einer Versammlung aber nicht anzuwenden. Die Feststellung der Personalien stütze sich dagegen auf Vorschriften des Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrechts und sei daher zulässig.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung zwar nicht zu. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Im Schnitt rund 1400 Krankenhausbehandlungen im Jahr durch Hitze

Zwischen 2004 und 2024 haben Hitze und starkes Sonnenlicht jährlich im Schnitt für knapp 1400 Krankenhausbehandlungen gesorgt. Hitze als direkte Todesursache konnte in diesem Zeitraum im Schnitt in 21 Fällen pro Jahr festgestellt werden, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Demnach steigt die Sterblichkeit bei Hitze insgesamt.

"Lethal Weapon"-Star Danny Glover an Alzheimer erkrankt

Der aus den "Lethal Weapon"-Filmen bekannte US-Schauspieler Danny Glover ist an Alzheimer erkrankt. Dies machte der 79-Jährige am Mittwoch persönlich bekannt. Im Moment könne er "in gewisser Weise damit leben", sagte Glover dem Sender NBC. "Ich bin sicher, dass mit dem Fortschreiten der Krankheit sich die Dinge aber ändern werden."

RKI: Cannabiskonsum bei jungen Männern steigt weiter an

Der Cannabiskonsum ist unter jungen Männern zwischen 18 und 25 Jahren zuletzt weiter gestiegen. Die Zunahme zeige sich bereits seit fast 20 Jahren und setze sich nach der Teillegalisierung der Droge fort, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht mit. Darin wurden die Auswirkungen der Teillegalisierung untersucht.

"Zusätzliche Belastung": Getränkehersteller gegen geplante Zuckersteuer

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief gegen eine von der Regierung geplante Zuckersteuer ausgesprochen. Sie warnen darin vor der "zusätzlichen Belastung" für Unternehmen und für Verbraucher und argumentieren, für die Wirksamkeit einer solchen Steuer "fehlen die Belege". Außerdem habe die Branche auf Eigeninitiative den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 um rund 15 Prozent gesenkt.

Textgröße ändern: