Deutsche Tageszeitung - Organspenden: Länder starten Gesetzesinitiative für Widerspruchslösung

Organspenden: Länder starten Gesetzesinitiative für Widerspruchslösung


Organspenden: Länder starten Gesetzesinitiative für Widerspruchslösung
Organspenden: Länder starten Gesetzesinitiative für Widerspruchslösung / Foto: © AFP/Archiv

Neuer Anlauf für mehr Organspenden: Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung beim Bundestag einzubringen. Dafür stimmte am Freitag eine Mehrheit der Länder. Die Widerspruchslösung sei aufgrund zu geringer Transplantations-Zahlen "zwingend erforderlich", sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) in der Länderkammer. Diese sei "keine Zwangsverpflichtung - jede und jeder ist frei zu sagen, ich spende meine Organe nicht".

Textgröße ändern:

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt in dem Ländervorschlag ausdrücklich unangetastet. Die Widerspruchslösung sähe aber vor, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gilt, wenn er nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch geäußert hat. Der Widerspruch kann im Organspende-Register, einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden.

Die Länder begründeten ihre Initiative mit der geringen Zahl an Organspenderinnen und -spendern: Diese stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, heißt es in dem Entwurf. Im vergangenen Jahr hätten 8385 Betroffene auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2877 Organe von 965 Menschen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

Der von acht Bundesländern initiierte Entwurf war bereits bei der letzten Bundesratssitzung Mitte Juni vorgestellt worden. Anschließend beriet der Gesundheitsausschuss der Länderkammer den Entwurf. Er geht nach der nun erfolgten Abstimmung an die Bundesregierung, welche ihn innerhalb von regelmäßig sechs Wochen mit einer Stellungnahme versieht und dann dem Bundestag zuleitet. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich dieser mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es allerdings nicht.

Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2020 über eine Widerspruchslösung abgestimmt, damals gab es aber keine Mehrheit dafür. Verabschiedet wurde dann das Modell zur so genannten Entscheidungslösung: Das heißt, jeder Mensch soll von sich aus dokumentieren, ob er Organe spenden will oder nicht.

Neben dem Bundesrat unternahm vergangene Woche auch eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen neuen Anlauf für die Widerspruchslösung. Die Initiatorinnen und Initiatoren wollen ein Gesetzgebungsverfahren in Gang bringen, das im Frühjahr 2025 zu einem Gesetzesbeschluss führen soll.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die beiden Initiativen für die Widerspruchslösung bereits begrüßt. Kritik kam hingegen von Patientenschützern und der FDP.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt

Die Zahl der Herzinfarkte in Deutschland sinkt. Der Anteil betroffener Männer ging zwischen 2014 und 2024 um 18,5 Prozent zurück, wie die Krankenkasse KKH am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei den Frauen war der Rückgang mit 13,7 Prozent etwas geringer - bei ihnen würden Herzinfarkte häufig erst spät erkannt und Warnsignale fehlgedeutet, warnte die KKH.

Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin

Vier von fünf Versicherten halten Gesundheitsvorsorge für wichtig, doch nur knapp jeder zweite geht auch regelmäßig zu Untersuchungen. Das zeigt eine Umfrage des Instituts Yougov im Auftrag des Ärzteportals Doctolib, deren Ergebnisse der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlagen. Die Studie spricht von einem "Präventions-Paradox".

Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten

Gesetzlich Versicherte mussten 2024 länger auf einen Facharzttermin warten als noch vor einigen Jahren. Das geht aus Antworten des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) vorlag. Laut einer Versichertenbefragung, auf die sich die Bundesregierung beruft, betrug die Wartezeit im Jahr 2024 im Schnitt 42 Tage. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 33 Tage.

Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung

Mit seinem Vorschlag, Zahnarzt-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt der Wirtschaftsrat der CDU auch innerhalb der Partei auf breite Kritik. Vor den anstehenden Landtagswahlen warnten führende CDU-Politiker davor, die Bürgerinnen und Bürger mit derartigen Forderungen zu vergraulen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erteilte dem Vorstoß des CDU-nahen Unternehmerverbandes eine kategorische Absage.

Textgröße ändern: