Deutsche Tageszeitung - Bericht: Lauterbach legt Regelung für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vor

Bericht: Lauterbach legt Regelung für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vor


Bericht: Lauterbach legt Regelung für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vor
Bericht: Lauterbach legt Regelung für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige vor / Foto: © AFP/Archiv

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einem Medienbericht zufolge eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen und K.O.-Tropfen zu verbieten. Die "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) berichtete, in dem Änderungsantrag seien Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.

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Dem Änderungsantrag zufolge soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als "anerkannte Verwendung" erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund ist dem Bericht nach, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.

Auch die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die seit einiger Zeit als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden und als "Vergewaltigungsdroge" gelten, werden dem Zeitungsbericht zufolge von der Änderung erfasst. Mit der Gesetzesänderung wären sie demnach verboten.

Der "Rheinischen Post" zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Lachgas wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Expertinnen und Experten. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.

Lauterbach forderte derweil auch ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen. "Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben. Das sogenannte begleitete Trinken sollte untersagt werden", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Donnerstagsausgaben). Die Anwesenheit von Erwachsenen ändere nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder.

(A.Nikiforov--DTZ)

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