Deutsche Tageszeitung - Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz

Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz


Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz
Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz / Foto: © AFP/Archiv

Beim Verkauf von rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten über das Internet muss auf den Datenschutz geachtet werden. Kunden müssen ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg entschied. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage vorgelegt. (Az. C-21/23)

Textgröße ändern:

Der BGH muss in einem Rechtsstreit zwischen zwei konkurrierenden Apothekern entscheiden. Einer von ihnen verkauft seit 2017 Medikamente über Amazon. Wenn Kundinnen und Kunden diese bestellen, müssen sie verschiedene Informationen angeben. Der andere Apotheker klagte dagegen. Er will erreichen, dass sein Konkurrent die Mittel nicht länger über das Internet verkaufen darf, solange nicht sichergestellt sei, dass die Kunden vorab in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einwilligen können.

Der Bundesgerichtshof fragte den EuGH, ob es sich überhaupt um Gesundheitsdaten handle, wenn für den Medikamentenkauf kein ärztliches Rezept notwendig ist. Das bejahte der EuGH nun. Bei der Onlinebestellung eingegebene Daten wie etwa Name, Lieferadresse und Informationen, die für die Individualisierung der Medikamente notwendig seien, stellten Gesundheitsdaten im Sinn der europäischen Datenschutzgrundverordnung dar.

Der Verkäufer müsse Kundinnen und Kunden also über die Umstände und den Zweck der Datenverarbeitung informieren, und zwar deutlich und vollständig. Er müsse auch ihre ausdrückliche Einwilligung zu dieser Verarbeitung einholen.

Aus den Daten könne nämlich auf den Gesundheitszustand geschlossen werden, erklärte der EuGH, da eine Verbindung zwischen dem Käufer und dem Arzneimittel hergestellt werde. Das sei unabhängig davon, ob dieser die Medizin vielleicht für jemand anderen bestelle.

Im konkreten Fall muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt

Die Zahl der Herzinfarkte in Deutschland sinkt. Der Anteil betroffener Männer ging zwischen 2014 und 2024 um 18,5 Prozent zurück, wie die Krankenkasse KKH am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei den Frauen war der Rückgang mit 13,7 Prozent etwas geringer - bei ihnen würden Herzinfarkte häufig erst spät erkannt und Warnsignale fehlgedeutet, warnte die KKH.

Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin

Vier von fünf Versicherten halten Gesundheitsvorsorge für wichtig, doch nur knapp jeder zweite geht auch regelmäßig zu Untersuchungen. Das zeigt eine Umfrage des Instituts Yougov im Auftrag des Ärzteportals Doctolib, deren Ergebnisse der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlagen. Die Studie spricht von einem "Präventions-Paradox".

Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten

Gesetzlich Versicherte mussten 2024 länger auf einen Facharzttermin warten als noch vor einigen Jahren. Das geht aus Antworten des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) vorlag. Laut einer Versichertenbefragung, auf die sich die Bundesregierung beruft, betrug die Wartezeit im Jahr 2024 im Schnitt 42 Tage. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 33 Tage.

Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung

Mit seinem Vorschlag, Zahnarzt-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt der Wirtschaftsrat der CDU auch innerhalb der Partei auf breite Kritik. Vor den anstehenden Landtagswahlen warnten führende CDU-Politiker davor, die Bürgerinnen und Bürger mit derartigen Forderungen zu vergraulen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erteilte dem Vorstoß des CDU-nahen Unternehmerverbandes eine kategorische Absage.

Textgröße ändern: