Deutsche Tageszeitung - Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz

Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz


Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz
Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz / Foto: © AFP/Archiv

Beim Verkauf von rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten über das Internet muss auf den Datenschutz geachtet werden. Kunden müssen ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg entschied. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage vorgelegt. (Az. C-21/23)

Textgröße ändern:

Der BGH muss in einem Rechtsstreit zwischen zwei konkurrierenden Apothekern entscheiden. Einer von ihnen verkauft seit 2017 Medikamente über Amazon. Wenn Kundinnen und Kunden diese bestellen, müssen sie verschiedene Informationen angeben. Der andere Apotheker klagte dagegen. Er will erreichen, dass sein Konkurrent die Mittel nicht länger über das Internet verkaufen darf, solange nicht sichergestellt sei, dass die Kunden vorab in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einwilligen können.

Der Bundesgerichtshof fragte den EuGH, ob es sich überhaupt um Gesundheitsdaten handle, wenn für den Medikamentenkauf kein ärztliches Rezept notwendig ist. Das bejahte der EuGH nun. Bei der Onlinebestellung eingegebene Daten wie etwa Name, Lieferadresse und Informationen, die für die Individualisierung der Medikamente notwendig seien, stellten Gesundheitsdaten im Sinn der europäischen Datenschutzgrundverordnung dar.

Der Verkäufer müsse Kundinnen und Kunden also über die Umstände und den Zweck der Datenverarbeitung informieren, und zwar deutlich und vollständig. Er müsse auch ihre ausdrückliche Einwilligung zu dieser Verarbeitung einholen.

Aus den Daten könne nämlich auf den Gesundheitszustand geschlossen werden, erklärte der EuGH, da eine Verbindung zwischen dem Käufer und dem Arzneimittel hergestellt werde. Das sei unabhängig davon, ob dieser die Medizin vielleicht für jemand anderen bestelle.

Im konkreten Fall muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

"Lethal Weapon"-Star Danny Glover an Alzheimer erkrankt

Der aus den "Lethal Weapon"-Filmen bekannte US-Schauspieler Danny Glover ist an Alzheimer erkrankt. Dies machte der 79-Jährige am Mittwoch persönlich bekannt. Im Moment könne er "in gewisser Weise damit leben", sagte Glover dem Sender NBC. "Ich bin sicher, dass mit dem Fortschreiten der Krankheit sich die Dinge aber ändern werden."

RKI: Cannabiskonsum bei jungen Männern steigt weiter an

Der Cannabiskonsum ist unter jungen Männern zwischen 18 und 25 Jahren zuletzt weiter gestiegen. Die Zunahme zeige sich bereits seit fast 20 Jahren und setze sich nach der Teillegalisierung der Droge fort, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht mit. Darin wurden die Auswirkungen der Teillegalisierung untersucht.

"Zusätzliche Belastung": Getränkehersteller gegen geplante Zuckersteuer

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief gegen eine von der Regierung geplante Zuckersteuer ausgesprochen. Sie warnen darin vor der "zusätzlichen Belastung" für Unternehmen und für Verbraucher und argumentieren, für die Wirksamkeit einer solchen Steuer "fehlen die Belege". Außerdem habe die Branche auf Eigeninitiative den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 um rund 15 Prozent gesenkt.

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Textgröße ändern: