Deutsche Tageszeitung - Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter

Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter


Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter
Urteil in Maskenstreit von Weimar: BGH bestätigt Bewährungsstrafe gegen Amtsrichter / Foto: © AFP/Archiv

Am Bundesgerichtshof (BGH) ist am Mittwoch ein langer Rechtsstreit aus der Pandemiezeit zu Ende gegangen. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen einen Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar wegen Rechtsbeugung. Christian D. hatte demnach sein Richteramt missbraucht, als er im April 2021 im Eilverfahren an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte. (Az. 2 StR 54/24)

Textgröße ändern:

Er handelte als Familienrichter und begründete seine Entscheidung mit dem Kindeswohl. Sie wurde wenige Wochen später auf eine Beschwerde des Landes Thüringen hin vom Oberlandesgericht Jena wieder aufgehoben, weil D. gar nicht zuständig war. Das bestätigte auch der BGH im November 2021.

Außerdem musste D. sich vor dem Landgericht Erfurt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. Richterinnen und Richter müssen unparteilich sein, das ist ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe ausführte. Im Fall von D. hatte das Erfurter Gericht aber festgestellt, dass er schon im Februar 2021 entschieden hatte, eine solche Entscheidung zu Coronamaßnahmen an Schulen zu treffen - bevor es überhaupt ein entsprechendes Verfahren an seinem Gericht gab.

Er wirkte dann darauf hin, dass ein solches Verfahren in seinen Geschäftsbereich kam. So suchte er dem Urteil zufolge beispielsweise gezielt nach Familien, deren Nachnamen mit den passenden Buchstaben begannen und die ein solches Verfahren beginnen könnten. Schon vorher habe er über seine private Mailadresse heimlich eine Sachverständige kontaktiert, die durch Kritik an den Coronamaßnahmen aufgefallen war. Auch später habe es solche Mails gegeben.

D. wählte gezielt Gutachter aus, die mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmten, wie es im Urteil hieß. Sein Richteramt habe er zielgerichtet benutzt und missbraucht. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb im August 2023 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Dagegen zogen sowohl der Angeklagte selbst auch als die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Dieser überprüfte das Urteil, verwarf aber nun beide Revisionen. Das Landgericht habe keine Rechtsfehler gemacht, entschied der BGH. Das Urteil gegen D. wurde damit rechtskräftig.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt

Die Zahl der Herzinfarkte in Deutschland sinkt. Der Anteil betroffener Männer ging zwischen 2014 und 2024 um 18,5 Prozent zurück, wie die Krankenkasse KKH am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei den Frauen war der Rückgang mit 13,7 Prozent etwas geringer - bei ihnen würden Herzinfarkte häufig erst spät erkannt und Warnsignale fehlgedeutet, warnte die KKH.

Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin

Vier von fünf Versicherten halten Gesundheitsvorsorge für wichtig, doch nur knapp jeder zweite geht auch regelmäßig zu Untersuchungen. Das zeigt eine Umfrage des Instituts Yougov im Auftrag des Ärzteportals Doctolib, deren Ergebnisse der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlagen. Die Studie spricht von einem "Präventions-Paradox".

Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten

Gesetzlich Versicherte mussten 2024 länger auf einen Facharzttermin warten als noch vor einigen Jahren. Das geht aus Antworten des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) vorlag. Laut einer Versichertenbefragung, auf die sich die Bundesregierung beruft, betrug die Wartezeit im Jahr 2024 im Schnitt 42 Tage. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 33 Tage.

Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung

Mit seinem Vorschlag, Zahnarzt-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt der Wirtschaftsrat der CDU auch innerhalb der Partei auf breite Kritik. Vor den anstehenden Landtagswahlen warnten führende CDU-Politiker davor, die Bürgerinnen und Bürger mit derartigen Forderungen zu vergraulen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erteilte dem Vorstoß des CDU-nahen Unternehmerverbandes eine kategorische Absage.

Textgröße ändern: