Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden

Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden


Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden
Karlsruhe: Zwangsbehandlung von Betreuten darf ausnahmsweise ambulant stattfinden / Foto: © AFP/Archiv

Rechtlich betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen können demnach in bestimmten Fällen gemacht werden. (Az. 1 BvL 1/24)

Textgröße ändern:

Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden. Bislang war vorgeschrieben, dass eine solche Behandlung nur in einem Krankenhaus stattfinden darf.

Dagegen zog der Betreuer einer Frau vor den Bundesgerichtshof. Die Frau würde in der Klinik retraumatisiert, gab er an. In der Vergangenheit habe sie teils fixiert werden müssen und einen Spuckschutz bekommen, um zur zwangsweisen Behandlung in die Klinik gebracht zu werden. Der Bundesgerichtshof legte die Frage dem Verfassungsgericht vor.

Dieses entschied aber nun, dass diese Regelung bis Ende 2026 geändert werden muss. Eine Ausnahme definierte es unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich wenn erstens Betreuten bei der Behandlung im Krankenhaus eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit droht und zweitens dieses Risiko bei einer Behandlung in ihrer Wohneinrichtung deutlich reduziert wird und diese zudem eine gute medizinische Versorgung bietet.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

"Lethal Weapon"-Star Danny Glover an Alzheimer erkrankt

Der aus den "Lethal Weapon"-Filmen bekannte US-Schauspieler Danny Glover ist an Alzheimer erkrankt. Dies machte der 79-Jährige am Mittwoch persönlich bekannt. Im Moment könne er "in gewisser Weise damit leben", sagte Glover dem Sender NBC. "Ich bin sicher, dass mit dem Fortschreiten der Krankheit sich die Dinge aber ändern werden."

RKI: Cannabiskonsum bei jungen Männern steigt weiter an

Der Cannabiskonsum ist unter jungen Männern zwischen 18 und 25 Jahren zuletzt weiter gestiegen. Die Zunahme zeige sich bereits seit fast 20 Jahren und setze sich nach der Teillegalisierung der Droge fort, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht mit. Darin wurden die Auswirkungen der Teillegalisierung untersucht.

"Zusätzliche Belastung": Getränkehersteller gegen geplante Zuckersteuer

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief gegen eine von der Regierung geplante Zuckersteuer ausgesprochen. Sie warnen darin vor der "zusätzlichen Belastung" für Unternehmen und für Verbraucher und argumentieren, für die Wirksamkeit einer solchen Steuer "fehlen die Belege". Außerdem habe die Branche auf Eigeninitiative den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 um rund 15 Prozent gesenkt.

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Textgröße ändern: