Deutsche Tageszeitung - Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen

Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen


Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen
Sozialgericht: Krankenkasse muss Diabetes-Begleitung in Kita und Schule zahlen / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Laut Sozialgericht Bremen müssen Krankenkassen die Begleitung von an Diabetes erkrankten Kindern im Kita- oder Schulalltag bezahlen. Dies geht aus zwei nun veröffentlichten Beschlüssen des Gerichts hervor, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Die Krankenkasse hatte hingegen nur punktuelle Einsätze eines Pflegedienstes zur Blutzuckermessung und zur Insulindosierung für ausreichend erachtet.

Textgröße ändern:

Kinder im Kita- oder Grundschulalter, die an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt sind, verfügen laut Gericht in der Regel noch nicht über die erforderliche Einsicht in die notwendigen Therapie- und Verhaltensanpassungen. Ärzte halten daher eine Begleitung im Kindergarten- oder Schulalltag durch eine im Diabetes-Management geschulte Person für medizinisch erforderlich.

Mit seinen Beschlüssen folgt das Sozialgericht der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2024. Dieses hatte entschieden, dass es sich bei der Diabetes-Assistenz weiterhin um einen Fall der "Krankenbeobachtung als Maßnahme der Behandlungssicherungspflege im Bereich der Häuslichen Krankenpflege" handelt und damit die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Ob im Einzelfall auch der punktuelle Einsatz eines Pflegedienstes ausreichend sei, müsse in den zu erwartenden Hauptsacheverfahren zu klären sein, hieß es vom Bremer Sozialgericht. Die Beschlüsse sind rechtskräftig.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

"Zusätzliche Belastung": Getränkehersteller gegen geplante Zuckersteuer

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief gegen eine von der Regierung geplante Zuckersteuer ausgesprochen. Sie warnen darin vor der "zusätzlichen Belastung" für Unternehmen und für Verbraucher und argumentieren, für die Wirksamkeit einer solchen Steuer "fehlen die Belege". Außerdem habe die Branche auf Eigeninitiative den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 um rund 15 Prozent gesenkt.

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Textgröße ändern: