Deutsche Tageszeitung - Analyse: Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige weiter gestiegen

Analyse: Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige weiter gestiegen


Analyse: Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige weiter gestiegen
Analyse: Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige weiter gestiegen / Foto: © AFP/Archiv

Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen ist im laufenden Jahr weiter gestiegen - inzwischen sind gut 3100 Euro im Monat fällig. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Demnach lag der Betrag, den Betroffene aus eigener Tasche bezahlen müssen, zum 1. Juli 2025 um 8,3 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Der vdek forderte Gegenmaßnahmen der Politik.

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Den Angaben zufolge müssen Pflegebedürftige inzwischen in Pflegeheimen im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt 3108 Euro monatlich zahlen. Zum 1. Juli 2024 waren es noch 2871 Euro gewesen. Als Gründe für die Kostensteigerung nannte der vdek steigende Personal- und Lebenshaltungskosten.

"Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten", kritisierte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. "Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen", forderte sie.

Konkret verlangt der Verband der Ersatzkassen, dass die Länder Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten für die stationäre Pflege übernehmen müssten, wozu sie auch verpflichtet seien. "Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung", kritisierte Elsner.

Der vdek-Analyse zufolge setzen sich die aktuellen Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen von durchschnittlich 3387 Euro monatlich zusammen aus dem Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) von 1862 Euro, den Investitionskosten der Heime von 507 Euro und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 1018 Euro.

Davon trägt die Soziale Pflegeversicherung im ersten Aufenthaltsjahr einen Zuschuss 15 Prozent, woraus sich der Zahlbetrag von 3108 Euro ergibt. Im zweiten Jahr steigt der Zuschuss der Pflegekasse auf 30 Prozent, im dritten Jahr auf 50 Prozent und für weitere Jahre auf 75 Prozent. In dem EEE sind die tatsächlichen Pflegekosten enthalten, außerdem fallen Ausbildungskosten der Heime von 114 Euro an.

Durch den steigenden Zuschuss der Pflegekasse sinkt der Kostenbeitrag der Bewohnerinnen und Bewohner im zweiten Jahr auf derzeit 2828 Euro monatlich. Im dritten Jahr beträgt er 2456 Euro, danach 1991 Euro.

Die tatsächlichen Kosten sind dabei von Heim zu Heim unterschiedlich, hinzu kommen noch mögliche Wahlleistungen, etwa für Fernsehen, Telefon oder andere, medizinisch nicht notwendige Dienstleistungen. Auch regional gibt es teils deutliche Unterschiede. In Bremen sind die monatlichen Kosten für die Pflegebedürftigen im ersten Jahr mit 3449 Euro am höchsten, in Sachsen-Anhalt mit 2595 Euro am niedrigsten.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) arbeitet derzeit an Vorschlägen für eine Reform der Pflegeversicherung. Hintergrund sind erhebliche Defizite der Pflegekassen.

Zur Entlastung der Pflegebedürftigen wird von Sozialverbänden immer wieder eine Umstellung von der derzeitigen Teilleistungsversicherung auf eine Vollversicherung gefordert, die notwendige Pflegeleistungen komplett abdeckt oder alternativ zumindest eine Deckelung der Kosten.

(L.Svenson--DTZ)

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