Deutsche Tageszeitung - Gericht: Festsetzung von Mindestzahl an Lungenoperationen für Kliniken rechtens

Gericht: Festsetzung von Mindestzahl an Lungenoperationen für Kliniken rechtens


Gericht: Festsetzung von Mindestzahl an Lungenoperationen für Kliniken rechtens
Gericht: Festsetzung von Mindestzahl an Lungenoperationen für Kliniken rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Die Festsetzung einer Mindestzahl für bestimmte Lungenoperationen an Krankenhäusern ist rechtens. Die Normenfeststellungsklagen mehrerer Kliniken aus verschiedenen Bundesländern wurden vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am Freitag vergangener Woche abgewiesen, wie ein Sprecher des Gerichts in Potsdam am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Die Mindestmenge von jährlich 75 thoraxchirurgischen Behandlungen des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen pro Krankenhaus gilt seit dem 1. Januar 2025 und wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistungen nur dort erbracht werden, wo ausreichend Erfahrung und Routine vorhanden ist. Patientinnen und Patienten sollen so vor vermeidbaren Risiken geschützt werden.

Aus Sicht des Landessozialgerichts beruht die Festsetzung der Mindestmenge auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Grundlage. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sei nicht gefährdet, weil ausreichend leistungsfähige Standorte verbleiben würden. Eine systematische Benachteiligung kleinerer Krankenhäuser sei ebenfalls nicht erkennbar. Sie könnten die Mindestmenge etwa durch Kooperationen, Spezialisierung oder durch eine Konzentration auf bestimmte Eingriffe erreichen.

Auch die Verlängerung der Wege für die Patientinnen und Patienten hält das Landessozialgericht für vertretbar. Es handle sich in der Regel um gut planbare Eingriffe, so dass die dadurch erwartbaren Verlängerungen der Wegstrecken auf eine durchschnittliche Fahrtzeit von 31 Minuten für die Qualität der Behandlung unbedeutend seien.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Sozialverband kritisiert drastische Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die geplanten starken Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung für Eheleute in der gesetzlichen Krankenkasse kritisiert. "Die Quasi-Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung ist ein völlig falsches Zeichen", sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Mittwochsausgaben). "Sie entlastet vor allem Menschen in den unteren Einkommen und gilt darum als ein wesentlicher Baustein des Solidarprinzips."

Warken will kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern einschränken

Um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren, will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unter anderem die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern einschränken und die Zuzahlungen zu Medikamenten erhöhen. Insgesamt sollen "über drei Viertel" der Vorschläge einer Expertenkommission zur GKV-Reform umgesetzt werden, wie Warken am Dienstag sagte. Ihr Ressort habe die Vorschläge in den vergangenen Wochen geprüft "und jetzt ein ausgewogenes Gesamtpaket erstellt".

CDU-Generalsekretär Linnemann fordert Abschaffung der meisten Krankenkassen

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ist dafür, die meisten der derzeit 93 gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. "Zehn Krankenkassen in Deutschland reichen", sagte Linnemann am Dienstag in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv. Die vielen Kassen würden aktuell in der Regel die gleichen Leistungen anbieten und damit einen großen Verwaltungsaufwand produzieren.

Zahl der in Deutschland an Folgen von Zeckenstich gestorbenen Menschen steigt

Die Zahl der an den Folgen eines Zeckenstichs gestorbenen Menschen ist in Deutschland leicht gestiegen. Im Jahr 2024 starben insgesamt 24 Menschen daran, im Jahr davor waren es 19, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. 15 der Todesfälle im Jahr 2024 gingen demnach auf eine Borreliose zurück, neun auf FSME oder Frühsommer-Meningoenzephalitis.

Textgröße ändern: