Deutsche Tageszeitung - Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten

Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten


Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten
Gericht: Eventim darf Käufern Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten / Foto: © AFP/Archiv

Die Ticketplattform Eventim darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine "unzulässige Beeinflussung" der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervorgeht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) hatte die Klage eingereicht. (Az. 3 UKl 11/24 e)

Textgröße ändern:

Eventim bot den Angaben zufolge beim Ticketverkauf zusätzlich eine Versicherung an, die über eine farblich abgehobene Klickfläche gekennzeichnet war. Entschieden sich Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen, ploppte ein weiteres Fenster auf mit einem erneuten Hinweis auf die Versicherung, "um Ärger und Frust über ein verpasstes Event" zu verhindern. Erst nach einem weiteren Klick auf die Schaltfläche "Ich trage das volle Risiko" wurden Nutzende zur Kasse weitergeleitet.

Dieser zweite Schritt ist nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Anbieter dürfen ihre Webseiten demnach nicht so konzipieren, dass Käuferinnen und Käufer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Entscheidung beeinträchtigt werden. Laut Urteil könnten Verbraucher durch das zweite Fenster zu einer Entscheidung veranlasst werden, die sie "andernfalls nicht getroffen" hätten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wollte Eventim indes auch das erste Angebot zur Ticketversicherung untersagen. Dem jedoch widersprach das Gericht. Es liege zwar durch die farbliche Hervorhebung ein "Framing" vor, dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass die Platform unzulässig vorgehe. Es werde deutlich, dass es sich bei der Versicherung lediglich um eine mögliche, freiwillige und zusätzliche Option handele.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Karneval der Kulturen in Berlin beginnt - Umzug erstmals durch Friedrichshain

In Berlin beginnt am Freitag (16.00 Uhr) das Straßenfest zum Karneval der Kulturen. Das Fest unter freiem Himmel rund um den Kreuzberger Blücherplatz dauert bis Pfingstmontag und wird in diesem Jahr von rund 700 Künstlern und Musikern bespielt. Der traditionelle Straßenumzug am Sonntag findet dieses Jahr zum ersten Mal nicht in Kreuzberg und Neukölln, sondern im Stadtteil Friedrichshain statt. 68 Gruppen ziehen entlang der Frankfurter Allee und der Karl-Marx-Allee in Richtung Mitte.

Abschluss von Weinstein-Prozess: Geschworene beraten über Urteil

Zum Abschluss des neu aufgerollten Missbrauchsprozesses gegen den früheren US-Filmproduzenten Harvey Weinstein haben sich die Geschworenen des New Yorker Gerichts zur Urteilsfindung zurückgezogen. Die Mitglieder der Jury sollten ihren "gesunden Menschenverstand" gebrauchen und basierend auf den vorliegenden Beweisen eine einstimmige Entscheidung treffen, sagte der Richter Curtis Faber am Donnerstag. Nach sechswöchigem Prozess müssen die Geschworenen nun entscheiden, ob der bereits wegen anderer sexueller Übergriffe inhaftierte Ex-Filmmogul erneut der mehrfachen Vergewaltigung schuldig gesprochen wird.

Das Waisenhaus der Katzen in Niedersachsen

Eine Villa, eine Lodge und drei Dachterrassen. Die Ballermann Ranch schafft mit Gut Aiderbichl ein Zuhause für Samtpfoten in wohliger Atmosphäre - wie in Omas guter Stube.

"Chabadabada"-Sängerin Nicole Croisille ist tot

Der Ohrwurm "Chabadabada" machte sie in den 70er Jahren berühmt: Die französische Sängerin und Tänzerin Nicole Croisille ist tot. Sie sei im Alter von 88 Jahren nach einer langen Krankheit gestorben, teilte ihr Agent am Mittwoch mit. "Ich habe immer nur Liebeslieder gesungen", sagte Croisille einmal in einem Interview. Sie blieb selber unverheiratet und kinderlos.

Textgröße ändern: