Deutsche Tageszeitung - Umfrage: Nur ein Drittel der Internetnutzer regelt digitalen Nachlass

Umfrage: Nur ein Drittel der Internetnutzer regelt digitalen Nachlass


Umfrage: Nur ein Drittel der Internetnutzer regelt digitalen Nachlass
Umfrage: Nur ein Drittel der Internetnutzer regelt digitalen Nachlass / Foto: © AFP/Archiv

Nur rund ein Drittel der deutschen Internetnutzer hat einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge den digitalen Nachlass geregelt. 32 Prozent trafen demnach zumindest teilweise Vorkehrungen für den Umgang mit Profilen in sozialen Medien oder in der Cloud gespeicherten Daten im Todesfall, wie der Verband am Freitag in Berlin mitteilte. Weitere 22 Prozent wollen dies tun, 43 Prozent werden oder wollen dies nicht.

Textgröße ändern:

Unter den Nachlassvorsorgern ist es der Befragung zufolge am weitesten verbreitet, Zugangsdaten zu hinterlegen und damit Hinterbliebenen nach dem Tod den Zugriff zu ermöglichen. 77 Prozent der Internetnutzer taten dies. Dies gilt insbesondere für E-Mailkonten, Messengerdienste wie Whatsapp oder Cloudspeicherlösungen wie Google Drive und Dropbox.

Deutlich weniger verbreitet ist Bitkom zufolge allerdings die Regelung des posthumen Zugangs zu Profilen in sozialen Netzwerken. Lediglich 15 Prozent der Vorsorgenden trafen dafür Vorkehrungen. Dieser Bereich sei für viele "besonders sensibel", erklärte der Verband. So wollten 60 Prozent der Internetnutzer "explizit nicht, dass jemand nach ihrem Tod Zugriff auf ihre digitalen Inhalte hat". Außerdem wünschten 40 Prozent, das ihre Profile in sozialen Netzwerken nach ihrem Tod bestehen bleiben.

Immerhin 15 Prozent der Vorsorgenden trafen demnach testamentarische Regelungen. Die allermeisten wählten indes eine Vetrauensperson aus ihrem Umfeld als digitalen Nachlassverwalter aus (78 Prozent) oder hinterlegen ihre persönliche Zugangsdaten in Listen- oder Dateiform.

Bitkom riet zur rechtzeitigen Befassung mit dem Thema. Wenn Vollmachten oder Testamente nichts anderes festlegten, gehe der Zugang zu allen digitalen Geräten und Konten mit den Tod an die Erben über. "Damit liegen alle Inhalte gegenüber den Erben offen", erklärte Berhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Jeder Nutzer "sollte sich rechtzeitig überlegen, ob man diese völlige Offenheit wirklich will".

Der Verband befragte 1003 Menschen im Alter ab 16 Jahren. Die Umfrage lief im August und September und ist den Angaben zufolge repräsentativ.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen

Der US-Botschafter in Belgien, Bill White, veranstaltet am Sonntag in Brüssel eine große Feier zum 250. Jahrestag der Gründung der USA. Als Gäste im Jubelpark (Parc du Cinquantenaire) im Europaviertel der belgischen Hauptstadt werden unter anderen der belgische Premierminister Bart de Wever sowie Nato-Generalsekretär Mark Rutte erwartet. Geplant sind nach Botschaftsangaben der Überflug eines "historischen Flugzeugs" sowie ein Feuerwerk und ein Country-Konzert.

Umfrage: Mehrheit für Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige

Eine Mehrheit der Bundesbürger spricht sich für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aus. In einer am Mittwoch veröffentlichten Forsa-Umfrage für die Sender RTL und ntv gaben 57 Prozent der Teilnehmer an, dass der Zugang zu Plattformen wie Tiktok oder Instagram für unter 16-Jährige verboten werden sollte. 42 Prozent waren dagegen und halten eine Nutzung für diese Altersgruppe weiterhin für vertretbar.

Polizei findet bei Drogenrazzia in Pariser Vorort Picasso-Gemälde

Spektakulärer Zufallsfund bei einer Razzia in einem Vorort von Paris: Bei der Durchsuchung eines Hauses in Champigny-sur-Marne entdeckte die Polizei ein Gemälde des spanischen Jahrhundertmalers Pablo Picasso. "Dieser Fund erfolgte im Zusammenhang mit einer Ermittlung wegen des Handels mit Rauschmitteln", teilte die Staatsanwaltschaft von Créteil am Samstag mit. Nach dem überraschenden Fund seien Ermittlungen wegen Diebstahls und Hehlerei eingeleitet worden.

Urteil: Große Festzelte auf Oktoberfest dürfen vorläufig vergeben werden

Zwei der großen Festzelte auf dem diesjährigen Oktoberfest in München dürfen vergeben werden. Laut einer Entscheidung darf die Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien und Wirte erfolgen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Donnerstag mitteilte. Das Gericht entschied jedoch noch nicht, ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Textgröße ändern: