Deutsche Tageszeitung - Gericht: AfD muss Informationen über Werbespots in sozialen Medien erteilen

Gericht: AfD muss Informationen über Werbespots in sozialen Medien erteilen


Gericht: AfD muss Informationen über Werbespots in sozialen Medien erteilen
Gericht: AfD muss Informationen über Werbespots in sozialen Medien erteilen / Foto: © AFP/Archiv

Die AfD muss der Berliner Datenschutzbeauftragten Auskunft über Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 erteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach mündlicher Verhandlung am Mittwoch, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern:

Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung waren Werbespots der AfD im Bundestagswahlkampf 2021. Ein Facebook-Nutzer, dem ein solcher Spot gezeigt beschwerte, hatte sich bei der Berliner Datenschutzbeauftragten, weil die AfD aus seiner Sicht unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen habe. Die Werbung sei nur in Deutschland wohnenden Männern zwischen 11 und 48 Jahren mit Interesse an der FDP angezeigt worden, lautete der Vorwurf.

Die Datenschutzbeauftragte forderte daraufhin alle Parteien dazu auf, ihr Informationen über Inhalt, Reichweite und Zielgruppenmerkmale von Werbespots in sozialen Medien zukommen zu lassen. Dagegen klagte die AfD im Oktober 2023 und argumentierte, die bereits übersandten Daten seien ausreichend gewesen, und bei weitergehenden Informationen handle sich um eine "uferlose Ausforschung", die in die Parteienfreiheit eingreife.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und verwies darauf, dass die AfD nach der EU-Datenschutzgrundverordnung dazu verpflichtet sei, die Auskünfte zu erteilen. Gerade zur Aufklärung von sogenanntem Political Targeting, also der datengetriebenen individualisierten Ansprache von Wählern in den sozialen Medien, seien umfassende Informationen erforderlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week

Vor gut zwei Wochen feierte Céline Dion ihr Comeback, nun überraschte der kanadische Superstar mit einem Auftritt bei der Pariser Fashion Week. Unter dem Jubel der Zuschauer betrat die Sängerin am Montag mit einem strahlenden Lächeln den Laufsteg unter dem Eiffelturm und bezauberte das Publikum mit ihrem Hit "I'm Alive".

Halbzeitbilanz von Oktoberfest: 3,8 Millionen Besucher und 936 Polizeieinsätze

Rund 3,8 Millionen Menschen haben das Oktoberfest in München bisher besucht. Das schätzte die Festleitung nach Angaben vom Sonntag zur Halbzeit des Volksfests in der bayerischen Landeshauptstadt. Damit lag die Zahl etwas höher als im Vorjahr, als nach der Hälfte der Wiesn etwa 3,5 Millionen Besucher registriert worden waren. Zugleich sank der Festbierkonsum laut Zwischenbilanz der Veranstalter im Vorjahresvergleich jedoch leicht.

Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben

Der langjährige ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper ist tot. Er starb am Donnerstag im Alter von 81 Jahren, wie der Sender am Freitag in Mainz mitteilte. Töpper wurde vor allem durch die Sendung "Wie würden Sie entscheiden?" bekannt, die er von 1990 bis 2000 moderierte.

Hollywood-Star Susan Sarandon in New York bei israelkritischem Protest festgenommen

Hollywoodstar Susan Sarandon ist in New York festgenommen worden, als sie gemeinsam mit anderen Demonstranten gegen den Auftritt des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu bei der UN-Vollversammlung protestierte. Aufnahmen der Nachrichtenagentur AFP zeigen, wie Polizisten der unter anderem aus dem Film "Thelma und Louise" bekannten Schauspielerin am Donnerstag Handschellen anlegten. Einem Medienbericht zufolge wurde auch die Schauspielerin Hannah Einbinder von der Kundgebung abgeführt, die von der israelkritischen Organisation "Jewish Voice for Peace" organisiert worden war.

Textgröße ändern: