Deutsche Tageszeitung - Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres

Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres


Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres / Foto: © AFP

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Weiterbau des umstrittenen Ballsaals von Präsident Donald Trump am Weißen Haus bis auf Weiteres erlaubt. Eine knappe Mehrheit von fünf konservativen Richtern entschied am Montag, dass die Regierung gute Aussichten habe, eine Klage der Denkmalschutzorganisation National Trust for Historic Preservation gegen das Projekt abweisen zu lassen.

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Das Gericht betonte, damit nicht über die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens entschieden zu haben. Die Regierung werde voraussichtlich nachweisen können, dass die Organisation nicht ausreichend darlegen könne, durch das Projekt unmittelbar geschädigt zu werden und deshalb klageberechtigt zu sein. Die drei liberalen Richter sowie der konservative Vorsitzende John Roberts widersprachen der Entscheidung.

Roberts hatte bereits am 21. August einen von einem Berufungsgericht verhängten Baustopp vorläufig ausgesetzt, damit der Supreme Court die Argumente beider Seiten prüfen konnte. Ein Bundesgericht hatte die Arbeiten am Ballsaal im April gestoppt, den Bau eines unterirdischen Militärbunkers aber erlaubt. Ein Berufungsgericht bestätigte den Baustopp Anfang August und verwies darauf, dass ein derartiger Umbau des Weißen Hauses der ausdrücklichen Zustimmung des Kongresses bedürfe.

Trump hatte im Oktober 2025 den historischen Ostflügel des Weißen Hauses abreißen lassen, um Platz für einen Ballsaal für bis zu 1000 Gäste zu schaffen. Nach Angaben des Präsidenten soll das Vorhaben privat finanziert werden. US-Medien berichteten dagegen, dass ein großer Teil der mittlerweile auf bis zu 600 Millionen Dollar geschätzten Kosten von den Steuerzahlern getragen werden könnte.

Der National Trust wirft der Regierung vor, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen umgangen und keine Zustimmung des Kongresses eingeholt zu haben.

(O.Zhukova--DTZ)

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