Deutsche Tageszeitung - US-Kongress verabschiedet Gesetz zur Abwendung von Shutdown von Bundesbehörden

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US-Kongress verabschiedet Gesetz zur Abwendung von Shutdown von Bundesbehörden


US-Kongress verabschiedet Gesetz zur Abwendung von Shutdown von Bundesbehörden
US-Kongress verabschiedet Gesetz zur Abwendung von Shutdown von Bundesbehörden / Foto: ©

Der US-Kongress hat ein Gesetz zur Abwendung einer erneuten Stilllegung von Bundesbehörden verabschiedet. Nach dem US-Repräsentantenhaus stimmte am Mittwoch (Ortszeit) auch der Senat einem Plan gegen einen sogenannten Shutdown zu, demzufolge die Finanzierung der Behörden bis zum 11. Dezember und damit rund fünf Wochen über die Präsidentschaftswahl hinaus gesichert bleiben soll. Für das Gesetz gab es eine parteiübergreifende Mehrheit: 84 Senatoren stimmten dafür, nur zehn lehnten es ab.

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Das Repräsentantenhaus hatte vor einer Woche grünes Licht gegeben. US-Präsident Donald Trump muss das Gesetz noch mit seiner Unterschrift in Kraft setzen, damit es für das am Donnerstag beginnende neue Haushaltsjahr gilt. Dies dürfte aber nur noch Formsache sein, da der Entwurf zwischen den oppositionellen Demokraten, den Republikanern und der Regierung ausgehandelt worden war. Die Demokraten stellen im Repräsentantenhaus die Mehrheit, die Republikaner im Senat.

Mit dem Gesetz werden unter anderem knapp acht Milliarden Dollar (6,82 Milliarden Euro) an Lebensmittelhilfen für bedürftige Kinder und Familien bereitgestellt. Außerdem bekommen Gesundheitszentren inmitten der Corona-Krise weitere finanzielle Unterstützung.

Streitigkeiten um den Haushalt hatten über den Jahreswechsel 2018/19 hinweg zu einer fünfwöchigen Finanzblockade für einen Teil der Bundesbehörden geführt. Es war der längste "Shutdown" dieser Art in der US-Geschichte. Eine Vielzahl staatlicher Dienstleistungen sowie die Gehaltszahlungen für rund 800.000 Bundesbedienstete fielen damals vorübergehend aus. Betroffen waren auch zahlreiche Privatfirmen, die für die Regierung arbeiten sowie deren Beschäftigte.

(P.Tomczyk--DTZ)

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