Deutsche Tageszeitung - Verteidigung von Hauptangeklagtem in Lübcke-Prozess plädiert auf Totschlag

Verteidigung von Hauptangeklagtem in Lübcke-Prozess plädiert auf Totschlag


Verteidigung von Hauptangeklagtem in Lübcke-Prozess  plädiert auf Totschlag
Verteidigung von Hauptangeklagtem in Lübcke-Prozess plädiert auf Totschlag / Foto: ©

Die Verteidigung des Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess hat in ihrem Schlussvortrag auf Totschlag plädiert. "Stephan E. hat sich nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags schuldig gemacht", sagte E.s Anwalt Mustafa Kaplan am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es lägen keine Mordmerkmale vor. Die Tat sei nicht heimtückisch gewesen, weil der frühere Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke zum Tatzeitpunkt zwar wehrlos, aber nicht arglos gewesen sei.

Textgröße ändern:

Lübcke habe sowohl E. als auch seinen Mitangeklagten Markus H. gesehen, als sie auf seine Terrasse gekommen seien, sagte Kaplan. Auch die Tatwaffe in E.s Hand habe er schon zu Beginn des Angriffs gesehen. "Er musste davon ausgehen, dass es sich um einen bewaffneten Angriff handelt", sagte Kaplan.

E. habe bei dem tödlichen Schuss zudem nicht aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sondern "im Irrglauben, im Allgemeininteresse zu handeln". Die Tat habe kein egoistisches Motiv, weil es E. nicht darum gegangen sei, "für sich selbst Vorteile aus der Tat zu erlangen".

Eine Strafforderung Kaplans wird für den Nachmittag erwartet. Ursprünglich war das Plädoyer für Donnerstag vergangener Woche geplant. Da es wegen eines rechtlichen Hinweises des Senats überarbeitet werden musste, wurde der Vortrag um eine Woche verschoben.

Der Prozess gegen E. und den Mitangeklagten H. hatte im Juni begonnen. E. ist neben dem Mord an Lübcke wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling im Januar 2016 angeklagt. H.s Verteidigung soll am Dienstag kommender Woche plädieren, die Urteilsverkündung ist für Donnerstag geplant.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Hunderte Polizeianschlüsse blockiert: Durchsuchungen bei fünf jungen Verdächtigen

Nach der Störung zahlreicher Telefonanschlüsse der Polizei sind Ermittler zu Durchsuchungen bei fünf teils noch minderjährigen Verdächtigen in mehreren Bundesländern ausgerückt. Wie die Polizei im niedersächsischen Osnabrück am Donnerstag berichtete, geht es um den Verdacht der Computersabotage. Die Beschuldigten sind 16 bis 19 Jahre alt, es geht um mehr als 800 Fälle. Anschlüsse der Polizei wurden demnach in Telefonkonferenzen umgeleitet und so kurzzeitig blockiert.

London und Paris wollen nukleare Abschreckung "koordinieren"

Frankreich und Großbritannien wollen bei der nuklearen Abschreckung künftig enger als je zuvor zusammenarbeiten. Jedes Land entscheide unabhängig über seine Atomwaffen, aber die nukleare Abschreckung könne künftig "koordiniert werden", betonten der Elysée und das britische Verteidigungsministerium kurz vor einer am Donnerstag erwarteten Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens. Im Fall einer "extremen Bedrohung" Europas wollen Frankreich und Großbritannien, die beiden einzigen Atommächte des Kontinents, gemeinsam reagieren.

Grüne und Linke warnen Dobrindt vor Abschottung - AfD: Migrationswende bleibt aus

Die Opposition hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) scharf für seine Migrationspolitik kritisiert. Während Grüne und Linke am Donnerstag vor Abschottung warnten, gehen der AfD die Maßnahmen hingegen nicht weit genug. "Ich will Sie daran erinnern, dass Sie Innenminister sind und nicht Migrationsminister", sagte der Linken-Politiker Dietmar Bartsch an Dobrindt gerichtet. Der Haushalt für dessen Ministerium sei eine "Kostenfalle" und setze "falsche Prioritäten".

Weiterer Bundestagsausschuss befragt Sudhof zu Masken-Bericht

Die Sonderbeauftragte zur Aufarbeitung der Maskenbeschaffung, Margaretha Sudhof (SPD), hat am Donnerstag dem Gesundheitsausschuss des Bundestags Rede und Antwort gestanden. Die Sitzung wurde nach Angaben des Bundestags zu Beginn als so genannte Verschlusssache hochgestuft, um Sudhof eine "vollumfängliche Aussage" zu ermöglichen. Die Öffentlichkeit sollte deshalb nicht über Verlauf und Inhalte der Sitzung informiert werden.

Textgröße ändern: