Deutsche Tageszeitung - EuGH-Generalanwalt: Wachdienst in der Kaserne ist Arbeitszeit

EuGH-Generalanwalt: Wachdienst in der Kaserne ist Arbeitszeit


EuGH-Generalanwalt: Wachdienst in der Kaserne ist Arbeitszeit
EuGH-Generalanwalt: Wachdienst in der Kaserne ist Arbeitszeit / Foto: ©

Die Arbeit beim Militär fällt nach Meinung eines Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich unter die Arbeitszeitrichtlinie. Spezifische Tätigkeiten seien davon allerdings ausgenommen, argumentierte Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Oe am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Es geht um den Fall eines slowenischen Soldaten, der Überstundenvergütung für Bereitschaftsdienst einklagen will. (Az. C-742/19)

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Der Unteroffizier leistete eine Woche im Monat rund um die Uhr Wachdienst in der Kaserne. Als Dienstzeit wurden allerdings nur acht Stunden pro Tag angerechnet, der Rest galt als Bereitschaftsdienst, für den weniger Gehalt gezahlt wurde. Vor den slowenischen Gerichten hatte der Mann zunächst keinen Erfolg. Der Oberste Gerichtshof setzte schließlich das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung der Arbeitszeitbestimmungen der EU.

In seinem Gutachten argumentierte der Generalanwalt, dass auch Angehörige des Militärs Arbeitnehmer seien. Allerdings gebe es Tätigkeiten, bei deren Ausführung Soldaten von der Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen würden, wie etwa bei militärischen Einsätzen und deren operativer Vorbereitung.

Wachdienst in der Kaserne rechnete der Generalanwalt nicht dazu und schlug dem EuGH vor, zu entscheiden, dass dieser als Arbeitszeit gelte. Der Gerichtshof muss sich bei seinen Urteilen nicht nach dem Generalanwalt richten, tut dies aber oft. Ein Termin für die Urteilsverkündung war noch nicht bekannt.

(I.Beryonev--DTZ)

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