Deutsche Tageszeitung - Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie für Spaten-Attacke an Hamburger Synagoge

Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie für Spaten-Attacke an Hamburger Synagoge


Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie für Spaten-Attacke an Hamburger Synagoge
Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie für Spaten-Attacke an Hamburger Synagoge / Foto: ©

Fünf Monate nach einem Angriff mit einem Klappspaten vor einer Hamburger Synagoge ist der unter religiösen Wahnvorstellungen leidende Täter in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Ein entsprechendes Urteil fällte das Hamburger Landgericht am Freitag in einem sogenannten Sicherungsverfahren. Demnach beging der 29-Jährige, der einen jüdischen Studenten verletzte, einen versuchten Totschlag. Er ist allerdings schuldunfähig.

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Nach Angaben eines Gerichtssprechers kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Attacke um eine antisemitische Tat handelte. Diese hatte ihre Ursache demnach jedoch allein in der schweren psychischen Erkrankung des Täters, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Es gebe keinerlei Anzeichen für einen bewusst begangenen rechtsextremistischen Anschlag. Der Mann sei auch nicht Teil einer politischen Bewegung gewesen.

Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte der 29-Jährige einen 26-jährigen Besucher der Synagoge mit einem Klappspaten schwer am Kopf verletzt. Die Attacke fand während der Feierlichkeiten zum jüdischen Laubhüttenfest in der gut besuchten Synagoge statt und löste bundesweit Bestürzung aus. Der Angreifer, der eine Bundeswehruniform trug, wurde von Polizisten überwältigt.

Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung in einer Psychiatrie wegen versuchten Mordes. Nach dem kurzen Verfahren ging das Gericht juristisch aber nur von einem versuchten Totschlag aus. Das im Raum stehende mögliche Mordmerkmal der Heimtücke setzt zwingend voraus, dass ein Täter sich bewusst und kalkuliert eines Überraschungsmoments bedient, um sein Opfer unvorbereitet zu töten. Dieses ließ sich laut Gericht wegen der Zustands des Täters aber nicht sicher sagen.

Auch das Mordmerkmal der niederen Beweggründe ließ sich deshalb nicht sicher feststellen. Im Fall der dauerhaften Unterbringung eines schuldunfähigen Täters in einer Psychiatrie macht dies letztlich aber keinen Unterschied. Diese erfolgt prinzipiell unbefristet. Es wird stattdessen in einem jährlichen Rhythmus überprüft, ob von dem Verurteilten weiter eine Gefahr ausgeht.

Die Ursachen für die religiösen Wahnvorstellungen des Manns blieben nach Angaben des Gerichtssprechers in dem Verfahren offen. So blieb letztlich auch ungeklärt, warum sich diese speziell vor allem gegen Menschen jüdischen Glaubens sowie jüdische Institutionen richteten. Das Verfahren selbst fand bis auf die Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur ein Vertreter der jüdischen Gemeinde in Hamburg durfte wegen deren besonderer Betroffenheit daran teilnehmen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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