Deutsche Tageszeitung - SPD erhofft sich von neuem Gesetz zu epidemischen Lage mehr Rechtssicherheit

SPD erhofft sich von neuem Gesetz zu epidemischen Lage mehr Rechtssicherheit


SPD erhofft sich von neuem Gesetz zu epidemischen Lage mehr Rechtssicherheit
SPD erhofft sich von neuem Gesetz zu epidemischen Lage mehr Rechtssicherheit / Foto: ©

Die SPD erhofft sich von dem neuen Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage mehr Rechtssicherheit für die Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Bei der Frage von Lockerungen oder Verschärfungen sollen neben dem Inzidenzwert auch andere Kriterien eine Rolle spielen, wie SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Mittwoch in Berlin sagte. Auf eine entsprechende Gesetzesänderung verständigte sich die große Koalition.

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Nach Wieses Worten sollen neben den Inzidenzwerten von 50 oder 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnen binnen einer Woche auch der Fortschritt bei den Impfungen und der so genannte R-Wert eine Rolle spielen. Er gibt an, wie viele weitere Menschen ein Infizierter rein rechnerisch ansteckt. Weitere Kriterien könnten hinzukommen, betonte der SPD-Politiker.

Nach Angaben Wieses hatte zuletzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg darauf hingewiesen, dass es rechtlich künftig schwierig sein könnte, die Maßnahmen alleine mit den Inzidenzwerten zu begründen. In der Praxis könnte die Änderung bedeuten, dass Lockdown-Öffnungen früher erfolgen können, als wenn lediglich der Inzidenzwert der alleinige Maßstab für die Lockerungsentscheidung ist.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) hatte zuvor der "Welt" gesagt, der Inzidenzwert bleibe zwar der markanteste und wichtigste Frühindikator für die Feststellung der Infektionsgefahr, mit den Änderungen entwickle die Koalition das Infektionsschutzgesetz nun allerdings der neuen Lage entsprechend fort. "Wenn über 80-Jährige zunehmend geimpft werden, sinkt die Zahl derer, die das Gesundheitssystem wegen schwerer Verläufe in Anspruch nehmen", sagte Frei.

Das "Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden und am 1. April in Kraft treten. Verbesserungen wird es nach Angaben der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Bärbel Bas auch beim Kinderkrankengeld geben, das Eltern in Anspruch nehmen können, wenn ihre Kinder wegen der Pandemie zuhause bleiben. Ein Entschädigungsanspruch werde nun auch dann bestehen, wenn die Eltern die Möglichkeit zum Homeoffice haben.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Bund zusätzlich 450 Millionen Euro für die Prämien von Pflegekräften zur Verfügung stellt, die durch die Pandemie besonders belastet sind. Dadurch sollen mehr Beschäftigte die Leistung bekommen.

Geholfen werden soll durch das Gesetz zudem den Pflegeeinrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie mit Mindereinnahmen zu kämpfen haben. Denn viele ältere Menschen vermeiden es wegen der Ansteckungsgefahr, sich in eine vollstationäre Einrichtung zu begeben. Die Häuser bekommen pandemiebedingte Minderausgaben noch bis zum 30. Juni erstattet.

In die Neufassung des Gesetzes soll zudem die von der ständigen Impfkommission vorgeschlagene Priorisierung der Corona-Impfungen aufgenommen werden. In das Gesetz soll ein Absatz eingefügt werden, der die Bedingungen benennt, unter denen Bürgerinnen und Bürger prioritär geimpft werden - etwa "Personen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf".

(W.Novokshonov--DTZ)

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