Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett bringt Gesetz gegen Feindeslisten auf den Weg

Bundeskabinett bringt Gesetz gegen Feindeslisten auf den Weg


Bundeskabinett bringt Gesetz gegen Feindeslisten auf den Weg
Bundeskabinett bringt Gesetz gegen Feindeslisten auf den Weg / Foto: ©

Der Bund geht gegen sogenannte Feindeslisten vor, mit denen zumeist Rechtsextreme Menschen ins Visier nehmen, die sich gegen Rassismus engagieren. Die Verbreitung solcher Listen soll künftig unter Strafe stehen, wie ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorsieht, den das Bundeskabinett am Mittwoch billigte. "Wir müssen Menschen besser vor Hass und Hetze schützen", erklärte Lambrecht. Einschüchterungsversuche träfen etwa viele Kommunalpolitiker, die sich für eine vielfältige Gesellschaft und gegen Menschenverachtung einsetzen.

Textgröße ändern:

Lambrecht verwies darauf, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer Feindesliste gestanden habe, bevor ein Rechtsextremer ihn ermordete. Mit dem neuen Gesetz gehe die Bundesregierung "klar und entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird". Dies sei ein wichtiger Schritt zum Schutz der Demokratie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.

Mit dem Verbreiten von Feindeslisten wollten Täter die subtile Botschaft vermitteln, dass die Betroffenen schutzlos seien und Opfer einer Straftat werden könnten, erläuterte das Justizministerium. Eine Feindesliste könne - wie Hasskampagnen im Internet - dazu führen, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem politischen und gesellschaftlichen Diskurs zurückziehen.

Durch den neuen Straftatbestand 126a wird das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe gestellt, wenn es die Betroffenen der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat aussetzt. Darunter fallen Verbrechen sowie sonstige rechtswidrige Taten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert richten.

Der Strafrahmen soll bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen. Wenn nicht allgemein zugängliche Daten verbreitet werden, sollen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. Bei der Frage, ob jemand gefährdet wird, kommt es insbesondere auf den Kontext der Verbreitung der Daten an - etwa in extremistischen Netzwerken, Foren und Chatgruppen. Journalistische Berichterstattung, die Menschen namentlich nennt, sowie Recherchearbeit von Vereinen, die der Aufdeckung extremistischer Strukturen dient, ist ausdrücklich nicht erfasst.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Erstmals seit 2022: Verurteilter Mörder in Japan hingerichtet

Erstmals seit 2022 ist in Japan wieder die Todesstrafe vollstreckt worden. Justizminister Keisuke Suzuki bestätigte gegenüber Journalisten in Tokio vorherige Medienberichte, wonach ein Todeskandidat am Freitag hingerichtet worden sei. Der öffentlich-rechtliche japanische Sender NHK hatte zuvor unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, dass es sich bei dem Hingerichteten um den 34-jährigen Takahiro Shiraishi handele.

SPD wählt auf Bundesparteitag Führungsspitze neu

Die SPD beginnt am Freitag (14.00 Uhr) ihren dreitägigen Bundesparteitag in Berlin. Am ersten Tag steht vor allem die Neuwahl der Führungsspitze auf der Tagesordnung. Dabei bewirbt sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erneut um den SPD-Vorsitz. Zudem soll Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas als Ko-Vorsitzende Saskia Esken ablösen, die nicht erneut antritt.

Merz empfängt österreichischen Kanzler Stocker

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) empfängt am Freitag den österreichischen Regierungschef Christian Stocker im Kanzleramt in Berlin. Nach einem Empfang mit militärischen Ehren (12.00 Uhr) wollen Merz und Stocker nach Angaben der Bundesregierung über die bilaterale und europapolitische Zusammenarbeit sowie die aktuelle internationale Sicherheitspolitik sprechen. Ein Thema könnten die verschärften Grenzkontrollen sein, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach seinem Amtsantritt Anfang Mai angeordnet hatte. Für 12.30 Uhr ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Migration: Bundestag entscheidet über Aussetzung des Familiennachzugs

Der Bundestag entscheidet am Freitag über die von der schwarz-roten Regierung geplante Aussetzung des Familiennachzugs bei Geflüchteten ohne Asylstatus (ab 09.00 Uhr). Dieser soll für zwei Jahre nicht mehr möglich sein. Dies ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Migrationszahlen in Deutschland senken will.

Textgröße ändern: