Deutsche Tageszeitung - Prozess um tödliche Messerattacke von Dresden beginnt Mitte April

Prozess um tödliche Messerattacke von Dresden beginnt Mitte April


Prozess um tödliche Messerattacke von Dresden beginnt Mitte April
Prozess um tödliche Messerattacke von Dresden beginnt Mitte April / Foto: ©

Gut ein halbes Jahr nach dem offenbar islamistisch motivierten Messerangriff von Dresden mit einem Toten beginnt am 12. April der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden am Dienstag mit. Für die Verhandlung sind zunächst Termine bis Ende Mai anberaumt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten Syrer Abdullah A. Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

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Er soll am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Innenstadt auf ein homosexuelles Paar eingestochen haben. Einer der Männer starb an seinen Verletzungen, das andere Opfer überlebte den Anschlag schwer verletzt. Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen hielten sich als Touristen in Dresden auf.

Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft handelte der Verdächtige aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus. Er habe die beiden Tatopfer ausgewählt, um sie als Repräsentanten einer vom ihm als "ungläubig" abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tod zu bestrafen.

Nach der Tat entkam A. zunächst. Bei der Auswertung von Spuren stieß die Polizei dann auf den Syrer und leitete eine Fahndung ein. Am 20. Oktober wurde er vorläufig festgenommen, einen Tag später übernahm die Bundesanwaltschaft, die unter anderem für die Verfolgung terroristischer Gruppierungen zuständig ist, die Ermittlungen.

Die Tat sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der 21-jährige Angeklagte nach Behördenangaben erheblich vorbestraft ist und erst wenige Tage zuvor aus einer Jugendstrafvollzugsanstalt entlassen worden war. 2018 war er unter anderem wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden, 2019 wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Er war als islamistischer Gefährder eingestuft, konnte aber wegen des Abschiebestopps nach Syrien vorerst geduldet in Deutschland bleiben. Obwohl er nach seiner Haftentlassung sowohl vom Landeskriminalamt als auch vom Verfassungsschutz observiert wurde, gelang es ihm offenbar, die Tat zu begehen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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