Deutsche Tageszeitung - Schutz vor Stalking soll verbessert werden

Schutz vor Stalking soll verbessert werden


Schutz vor Stalking soll verbessert werden
Schutz vor Stalking soll verbessert werden / Foto: ©

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur besseren Verfolgung des Stalkings auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine Vorlage von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), mit der die Schwelle für die Ahndung entsprechender Taten abgesenkt wird. Zudem wird das Stalking im Netz stärker ins Visier genommen.

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"Stalking ist für Betroffene oft schrecklicher Psychoterror – mit traumatischen Folgen", erklärte Lambrecht. Der Straftatbestand der Nachstellung habe bisher aber zu hohe Hürden. Derzeit muss ein "beharrliches Nachstellungsverhalten" nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen.

Diese Voraussetzungen sollen abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll nun das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und der Begriff "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden.

Zudem dient der Gesetzentwurf der Bekämpfung von digitalem Stalking. Über sogenannte Stalking-Apps oder Stalkingware können Täter auf Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen. In anderen Fällen täuschen Täter die Identität ihres Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Diese Handlungen sollen durch den Gesetzentwurf konkret erfasst werden.

Der Strafrahmen soll weiterhin bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe liegen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vor, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen etwa Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht.

Ebenso soll es als besonders schwerer Fall gelten, wenn der Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist. Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer. Nach einer 2020 veröffentlichten Studie werden elf Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern. Dazu gehören ständige Anrufe, das Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz, Kontaktaufnahme durch Fake-Profile in sozialen Netzwerken oder Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer.

(A.Nikiforov--DTZ)

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