Deutsche Tageszeitung - Kassationshof macht Freispruch von französischem Flüchtlingshelfer rechtskräftig

Kassationshof macht Freispruch von französischem Flüchtlingshelfer rechtskräftig


Kassationshof macht Freispruch von französischem Flüchtlingshelfer rechtskräftig
Kassationshof macht Freispruch von französischem Flüchtlingshelfer rechtskräftig / Foto: ©

Der Freispruch des bekannten französischen Flüchtlingshelfers Cédric Herrou ist rechtskräftig. Der Kassationsgerichtshof in Paris wies am Mittwoch eine Beschwerde gegen ein entsprechendes Urteil eines Berufungsgerichts zurück. Der Olivenbauer aus Südfrankreich hatte rund 200 Migranten im Grenzgebiet zu Italien geholfen und war deshalb 2017 von einem Gericht in Aix-en-Provence zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein Berufungsgericht hatte ihn später freigesprochen.

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Die jüngste Entscheidung des Kassationshofs bedeutet für den 41-Jährigen das Ende eines jahrelangen Rechtsstreits. "Diese Entscheidung setzt der Unerbittlichkeit der Staatsanwaltschaft gegen Cédric Herrou ein Ende", erklärte seine Anwältin Sabrina Goldman. Der Kassationsgerichtshof erkenne endlich und "endgültig an, dass er nur anderen geholfen hat". Das Prinzip der Brüderlichkeit dürfe nicht als Verbrechen gewertet werden, fügte sie hinzu.

Nach seiner Verurteilung 2017 hatte der Landwirt sich an den Verfassungsrat gewandt. Frankreichs oberste Verfassungshüter erklärten in einem Grundsatzurteil 2018, dass Aktivisten nicht länger wegen humanitärer Hilfe für illegal Eingewanderte verurteilt werden dürften. Dies widerspreche dem französischen Prinzip der "Brüderlichkeit".

Daraufhin hatte die Regierung eine Gesetzesänderung veranlasst, um Menschen zu schützen, die Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis in Frankreich helfen, sofern dies ohne Gegenleistung und aus humanitären Gründen geschieht. Bei Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt sollen dagegen weiter Strafen drohen.

Im Dezember 2018 hatte Frankreichs höchstes Berufungsgericht das Urteil gegen Herrou deshalb aufgehoben und den Fall zurück an das Berufungsgericht in Lyon verwiesen, das Herrou ebenfalls von allen Anklagepunkten freisprach.

(A.Nikiforov--DTZ)

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