Deutsche Tageszeitung - Bund hält trotz Kritik an Zeitplan für Infektionsschutzgesetz fest

Bund hält trotz Kritik an Zeitplan für Infektionsschutzgesetz fest


Bund hält trotz Kritik an Zeitplan für Infektionsschutzgesetz fest
Bund hält trotz Kritik an Zeitplan für Infektionsschutzgesetz fest / Foto: ©

Die Bundesregierung hält trotz der Kritik aus Ländern und Kommunen daran fest, am Dienstag das neue Infektionsschutzgesetz im Kabinett zu beschließen. Die Abstimmungen zu der geplanten Neuregelung, die dem Bund mehr Kompetenzen in der Corona-Pandemie verschaffen sollen, liefen noch, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montagmittag in Berlin. Der Beschluss im Kabinett solle dennoch am Dienstag gefasst werden.

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Seibert machte keine Angaben zu inhaltlichen Fragen der Beratungen. "Noch laufen zu vielen einzelnen Punkten Abstimmungen", sagte er lediglich.

Seibert verwies auf die weiterhin hohen Ansteckungsraten. Der Inzidenzwert liege in über 300 Kreisen bei mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. In rund 50 Kreisen lege er sogar bei mehr als 200. Das sei der Grund dafür, "genau so vorzugehen", sagte er mit Blick auf das Gesetzesvorhaben.

Der am Wochenende bekannt gewordene Entwurf sieht nächtliche Ausgangssperren von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Schulen, Kitas, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen bei hohen Infektionszahlen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten, dafür gibt es aber Ausnahmen. Geschäfte mit Ausnahmen des Lebensmittelhandels, der Apotheken, Drogerien und Tankstellen sollen geschlossen bleiben. Bislang ist es Sache der Länder, derartige Einschränkungen per Rechtsverordnung zu erlassen.

Die Länder fürchten zum Teil eine zu starke Beschränkung ihrer Kompetenzen, insbesondere im Bildungsbereich. Bedenken gegen die Vorlage haben unter anderem der Deutsche Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund erhoben.

(I.Beryonev--DTZ)

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