Deutsche Tageszeitung - Khan: Beschimpfung Mohammeds sollte wie Holocaust-Leugnung bestraft werden

Khan: Beschimpfung Mohammeds sollte wie Holocaust-Leugnung bestraft werden


Khan: Beschimpfung  Mohammeds sollte wie Holocaust-Leugnung bestraft werden
Khan: Beschimpfung Mohammeds sollte wie Holocaust-Leugnung bestraft werden / Foto: ©

Pakistans Premierminister Imran Khan hat westliche Regierungen aufgefordert, Beleidigungen des Propheten Mohammed genauso zu behandeln wie die Leugnung des Holocaust. Muslime auf der ganzen Welt empfänden "höchste Liebe und Respekt für unseren Propheten", erklärte Khan am Samstag im Online-Dienst Twitter. Respektlosigkeit und Beschimpfungen könnten nicht toleriert werden.

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Westliche Regierungen, "die alle negativen Äußerungen über den Holocaust ächten, sollten dieselben Standards nutzen, um diejenigen zu bestrafen, die mutwillig ihre Hassbotschaften gegen Muslime streuen, indem sie unseren Propheten beschimpfen", erklärte Khan. Die Leugnung des Holocaust ist in zahlreichen europäischen Staaten verboten und kann mit Gefängnis bestraft werden.

Der Regierungschef äußerte sich nach neuen tagelangen anti-französischen Protesten, die von der Islamistenpartei Tehreek-e-Labaik (TLP) angeführt wurden. Auslöser der Proteste waren Äußerungen von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron im vergangenen Jahr, der sich unter anderem deutlich zur Meinungsfreiheit bekannt und die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen verteidigt hatte. Von vielen Muslimen werden die Karikaturen als blasphemisch empfunden.

Die pakistanische Islamistenpartei wurde am Donnerstag verboten, nachdem bei den Protesten vier Polizisten getötet wurden. Grund für das Verbot sei nicht, dass die Regierung nicht mit den Zielen der TLP übereinstimme. Vielmehr gehe es um die Methoden der Partei. "Unsere Regierung ist nur nach dem Anti-Terror-Gesetz gegen die TLP vorgegangen, weil sie die Vorschriften missachtet und die Öffentlichkeit und Ordnungskräfte gewaltsam angegriffen hat", erklärte der Regierungschef. "Niemand steht über dem Gesetz und der Verfassung."

(V.Sørensen--DTZ)

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