Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof verhandelt im Oktober über Entschädigung für Helmut Kohls Witwe

Bundesgerichtshof verhandelt im Oktober über Entschädigung für Helmut Kohls Witwe


Bundesgerichtshof verhandelt im Oktober über Entschädigung für Helmut Kohls Witwe
Bundesgerichtshof verhandelt im Oktober über Entschädigung für Helmut Kohls Witwe / Foto: ©

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 25. Oktober in Karlsruhe erneut wegen eines Buchs über den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl. Es geht zum einen um strittige angebliche Zitate Kohls und zum anderen um Entschädigungszahlungen für seine Witwe. Geklagt hatte ursprünglich Kohl selbst, nach seinem Tod führt Maike Kohl-Richter das Verfahren weiter. (Az. VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

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Das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" der beiden Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan war 2014, noch zu Lebzeiten Kohls, erschienen. Es enthielt angebliche Äußerungen des früheren Kanzlers, die dieser bei Gesprächen für geplante Erinnerungen getätigt haben soll. Kohl war mit der Veröffentlichung nicht einverstanden. Er verklagte die beiden Journalisten und den Verlag darum auf Unterlassung der Verbreitung dieser Zitate und auf eine Entschädigung von mindestens fünf Millionen Euro.

Das Landgericht Köln gab der Klage auf Unterlassung statt und verbot die weitere Verbreitung der Zitate. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil in der Berufung, soweit es Schwan betraf. Seine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Die Berufungen des zweiten Autoren und des Verlags hatten aber teilweise Erfolg. Kohls Witwe will nun vor dem BGH erreichen, dass das Urteil des Landgerichts wiederhergestellt wird. Es geht nur noch um den Verlag, weil Jens inzwischen verstarb.

Das Landgericht Köln verurteilte die drei Beklagten außerdem ursprünglich zur Zahlung von einer Million Euro. Das Oberlandesgericht entschied aber nach Kohls Tod, dass der Anspruch erloschen sei. Kohl-Richter legte Revision ein. Sie verlangt vor dem BGH weiter mindestens fünf Millionen von Schwan und dem Verlag. Im September 2020 entschied der BGH bereits, dass Schwan Kohl-Richter Auskunft darüber geben muss, welche Tonbänder und Abschriften von Gesprächen mit Kohl er noch hat.

(M.Dylatov--DTZ)

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