Deutsche Tageszeitung - Nächtliche Ausgangssperre betrifft auch Durchreisen

Nächtliche Ausgangssperre betrifft auch Durchreisen


Nächtliche Ausgangssperre betrifft auch Durchreisen
Nächtliche Ausgangssperre betrifft auch Durchreisen / Foto: ©

Die ab Samstag geltende bundeseinheitliche Corona-Notbremse untersagt auch die nächtliche Reise durch betroffene Landkreise. Ausgangsbeschränkung bedeute "nicht rauszugehen, heißt also auch nicht zu reisen", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag. Ausnahmen gebe es bei "triftigen Gründen". Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass auch "Reisen von A nach B" betroffen seien. Wer zwischen 22 und fünf Uhr aus touristischem Anlass reisen möchte, "sollte besser umbuchen oder umplanen".

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Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung vor, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner übersteigt. In diesem Fall treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft. Am Samstag gelten somit Ausgangsbeschränkungen in denjenigen Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen am vergangenen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Inzidenz über 100 lag.

Ausgenommen von der Ausgangsbeschränkung sind etwa medizinische Notfälle, die Berufsausübung, die Betreuung bedürftiger Menschen, die Versorgung von Tieren und die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.

In diesen Fällen könne natürlich auch das Auto oder die Bahn benutzt werden, auch Lkw-Fahrer könnten ihre Waren weiter transportieren, sagte Vize-Regierungssprecherin Martina Fietz. Sie verwies auf das Ziel der Maßnahmen: "Wir sehen weiterhin eine hohe Zahl an Neuinfektionen und davon müssen wir runter." Das wirksamste Mittel gegen Neuinfektionen sei die Kontaktreduzierung. Fietz fügte hinzu: "Bei Ausgangssperren handelt es sich um eine einschneidende, aber durchaus sinnvolle Maßnahme."

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, sagte im Zusammenhang mit einer Frage nach einem Fahrverbot für Fernzüge: "Wenn man aus einem Gebiet mit einer geringeren Inzidenz als 100 in ein Gebiet fährt mit einer geringeren Inzidenz als 100, also zwei Gebiete, in denen die Ausgangsbeschränkungen nicht gelten, dann wird die Reise von A nach B nicht dadurch aufgehoben, dass die Verbindung durch ein Hochinzidenzgebiet führt, das heißt also, ein Transit ist nach diesem Gesetz möglich."

Ein zuvor bekannt gewordenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt dagegen zu dem Schluss, dass jegliche Durchreise durch ein betroffenes Gebiet nur gemäß der gesetzlich definierten Ausnahmen möglich sei. "Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs sollen auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst sein", heißt es in dem Gutachten, das AFP vorlag. Demnach sei also in Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Ausgangsbeschränkung gilt, zwischen 22 Uhr und fünf Uhr "der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt".

Über das Gutachten hatte zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet. Der Zeitung zufolge stellt die Regelung auch Flughäfen vor Probleme. Passagiere könnten für Nacht- und Frühflüge in den Stunden der Ausgangssperre nicht anreisen. Auch könnten im Fall hoher Inzidenzen in der fraglichen Region keine Nachtflüge abheben.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki sagte zu "Bild": "Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren." Die Bundesregierung müsse "jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll".

Kubicki sagte zudem der Nachrichtenagentur AFP, es sei "völlig unklar, wie die Deutsche Bahn gewährleisten will, dass diejenigen, die ihre Durchreise durch Hochinzidenzkreise nicht auf einen Ausnahmetatbestand begründen können, ihre Reise spätestens an den jeweiligen Kreisgrenzen beenden".

(U.Stolizkaya--DTZ)

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