Deutsche Tageszeitung - Justizministerin fordert mehr Freiheiten für Geimpfte

Justizministerin fordert mehr Freiheiten für Geimpfte


Justizministerin fordert mehr Freiheiten für Geimpfte
Justizministerin fordert mehr Freiheiten für Geimpfte / Foto: ©

Mit dem Inkrafttreten der Corona-Beschränkungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes gibt es erneut eine Debatte über mehr Freiheiten für Geimpfte. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte im "Handelsblatt", die Politik müsse in dieser Frage nun "praktische Antworten" liefern. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, mahnte indes, es dürfe bei der Daseinsvorsorge keine Diskriminierung von Nichtgeimpften geben.

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In der Bund-Länder-Runde mit den Ministerpräsidenten soll am Montag unter anderem über die Impfpriorisierung beraten werden. Auch die Rechte der Geimpften sollen Thema sein. Im Vorfeld mehrten sich nun Stimmen, die sich für Erleichterungen für Geimpfte und Genesene aussprachen.

"Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden", sagte Lambrecht dem "Handelsblatt". "Das ist kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung."

Die Ministerin verwies auf die jüngsten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Danach sei die Bundesregierung "ausdrücklich" dazu ermächtigt worden, "besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Corona-Virus auszugehen ist".

Es sei deshalb besonders wichtig, dass diese Fragen nun auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag erörtert würden. Lambrecht wies darauf hin, dass in kürzester Zeit wirksame Impfstoffe entwickelt worden seien und immer mehr Menschen von diesem Schutz profitierten. "Sie fragen sich zu Recht, welche Freiheiten sie nach einer Impfung wieder ausüben können", sagte die Ministerin. Das sei "keine theoretische Frage mehr", und deshalb müsse die Politik darauf jetzt auch "praktische Antworten" geben.

Die "Bild"-Zeitung zitierte am Samstag aus einer Vorlage des Justizministeriums für die Ministerpräsidentenkonferenz, wonach "nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts" davon auszugehen sei, "dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete". Daher seien "die Erleichterung oder die Ausnahmen auch für Geimpfte und Genese vorzusehen".

Dem Papier zufolge, das sich laut der Zeitung noch in der Abstimmung befindet, sollen Geimpfte ab 14 Tage nach der abschließenden Impfung und Genesene "bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung" von Kontaktbeschränkungen etwa in Familien und Haushalten ausgenommen werden.

Bei Reisen solle die Pflicht zu Tests vor Reiseantritt und zur Quarantäne nach Rückkehr entfallen. In Ladengeschäften und Märkten, Kultureinrichtungen, bei Sport und körpernahen Dienstleistungen solle eine Testpflicht ebenfalls wegfallen. Soweit Bundesländer Testpflichten oder Beschränkungen etwa in der Außengastronomie vorsähen, sollten Geimpfte und Genesene ebenfalls davon ausgenommen sein, heißt es laut "Bild" in der Vorlage weiter.

"Wenn von einer Person keine Gefahren ausgehen, kann der Staat ihr gegenüber keine Verbote aussprechen oder Auflagen erteilen", sagte der SPD-Politiker Fechner dem "Handelsblatt". Wichtig sei aber, dass auch in Zukunft Nichtgeimpften weiterhin Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie Supermärkte, Pflegedienste, Busse und Bahnen offenstehen. "Hier darf es zu keiner Diskriminierung kommen", sagte er.

Für mehr Freiheiten für Geimpfte sprach sich auch der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), aus. "Wenn Studien nun bestätigen, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr infektiös sind, dann müssen die Beschränkungen zurückgenommen werden", sagte er dem "Handelsblatt". Dies sei aus seiner Sicht "verfassungsrechtlich zwingend, denn dann gibt es für diese Grundrechtseingriffe keinerlei Legitimation mehr".

Die Regelungen für die bundeseinheitliche Corona-Notbremse waren am Samstag in Kraft getreten. Sie sehen für Gebiete mit einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unter anderem Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre vor.

(V.Korablyov--DTZ)

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