Deutsche Tageszeitung - Verfassungsgericht bestätigt Möglichkeit reiner Briefwahl in Sachsen-Anhalt

Verfassungsgericht bestätigt Möglichkeit reiner Briefwahl in Sachsen-Anhalt


Verfassungsgericht bestätigt Möglichkeit reiner Briefwahl in Sachsen-Anhalt
Verfassungsgericht bestätigt Möglichkeit reiner Briefwahl in Sachsen-Anhalt / Foto: ©

Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hält die Möglichkeit einer reinen Briefwahl in dem Bundesland für zulässig. Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erfolgte Änderung des Wahlrechts durch den Landtag sei verfassungsgemäß, entschieden die Richter am Montag in Dessau. Das Gesetz ermögliche eine reine Briefwahl nur in einer Ausnahmesituation wie einer pandemischen Notlage. (Az LVG 5/21)

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Der Landtag in Magdeburg hatte im Herbst wegen der Corona-Pandemie das Wahlrecht geändert und grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, die Landtagswahl in ganz Sachsen-Anhalt oder in einzelnen Regionen auch als reine Briefwahl abzuhalten. Dagegen klagten die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Sie sehen insbesondere die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt und halten die Regelung für verfassungswidrig.

Das Landesverfassungsgericht stellte nun klar, dass eine reine Briefwahl zwar die Absicherung des Wahlgeheimnisses und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl einschränke. Dies sei unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen jedoch zulässig. Die Gesetze ermöglichten eine reine Briefwahl demnach nur, soweit eine Stimmabgabe in den Wahllokalen wegen einer Gefahr für Leben oder Gesundheit unmöglich sei.

In einem solchen Fall seien "die Nachteile einer reinen Briefwahl unter den Bedingungen einer pandemischen Notlage durch die verfassungsrechtlichen Rechtsgüter der Allgemeinheit der Wahl, die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die zeitlichen Vorgaben der Landesverfassung für die Erneuerung der demokratischen Legitimation der öffentlichen Gewalt gerechtfertigt", urteilte das Verfassungsgericht.

In Sachsen-Anhalt wird am 6. Juni ein neuer Landtag gewählt. Landeswahlleiterin Christa Dieckmann schloss bereits am Freitag eine reine Briefwahl bereits aus und verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden einer solchen Abstimmung. Zudem sieht sie die Wahllokale durch umfassende Hygienekonzepte gut vorbereitet und vertraut auf weiterhin sinkende Infektionszahlen.

(I.Beryonev--DTZ)

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