Deutsche Tageszeitung - Scholz strebt nach wegweisendem Urteil rasche Steuerreform an

Scholz strebt nach wegweisendem Urteil rasche Steuerreform an


Scholz strebt nach wegweisendem Urteil rasche Steuerreform an
Scholz strebt nach wegweisendem Urteil rasche Steuerreform an / Foto: ©

Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung von Renten ist der Bund zu einer Steuerreform gezwungen. Eine solche Reform müsse gleich zu Anfang der im Herbst beginnenden Legislaturperiode in Angriff genommen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach dem Urteil am Montag. Dabei müssten die kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden - "also genau all diejenigen, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen".

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Der Bundesfinanzhof hatte zuvor festgestellt, dass künftig vielen Rentnern eine doppelte Besteuerung droht - dies ist aber nach der Verfassung verboten. Das oberste deutsche Steuergericht wies in zwei als Musterfälle geltenden Verfahren zwar die Klagen der beiden Steuerzahler ab. Dabei bestätigte der Bundesfinanzhof auch die Verfassungsmäßigkeit des 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetzes.

Trotz der Niederlagen für die beiden einzelnen Kläger hat das Urteil aber weit reichende Folgen für Millionen Steuerzahler und teilweise auch jetzige Rentner. Denn erstmals legte der Bundesfinanzhof genaue Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung fest.

Der Bund der Steuerzahler hatte bereits seit längerem moniert, dass die Finanzämter zuungunsten der Steuerzahler rechnen, und deshalb die Klagen unterstützt. Aktuell sind noch 142.000 Klagen wegen doppelter Besteuerung an den Finanzgerichten anhängig. Für diese ist aber abzuwarten, ob die Kläger von den Münchner Urteilen profitieren können, weil beide Musterprozesse von den Klägern verloren wurden.

Für die Finanzgerichte und Finanzämter legte der Bundesfinanzhof nun fest, dass in Zukunft der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben muss. Der Grundfreibetrag sei als steuerfreier Grundbezug anzusehen, sagte Richterin Jutta Förster.

Außerdem muss die höhere Lebenserwartung von Frauen mit berücksichtigt werden. Das heißt, dass beim steuerfreien Rentenbezug nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, sondern auch die eines möglicherweise länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente zu berechnen sind. Bei Renteneintritt muss die aktuelle Sterbetafel nicht nur des Neurentners, sondern auch von dessen Partner hinzugezogen werden. Nach der Sterbetafel ergibt sich die statistisch zu errechnende weitere Lebenserwartung.

Nach dem Urteil müssen auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, künftig unberücksichtigt bleiben.

Ursprung des Verfahrens ist die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Die bis 2040 laufende Übergangsregelung dafür hält der Bundesfinanzhof weiter für verfassungsgemäß. Richterin Förster wies aber darauf hin, dass weit mehr Fälle von Doppelbesteuerung zu erwarten sind, als die Finanzverwaltungen bisher annahmen.

Die Vorsitzende sagte, vor allem früher Selbstständigen drohe im Alter eher eine Doppelbesteuerung. Es seien außerdem Männer wegen ihrer geringeren Lebenserwartung mehr betroffen, außerdem Unverheiratete stärker als Verheiratete.

Finanzminister Scholz begrüßte es, dass das Gericht nun klare Kriterien aufgestellt habe. Die Steuerreform könne nun "schnell auf den Weg gebracht werden, da muss man dann nicht lange warten", sagte er.

Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft drohen dem Bund Mindereinnahmen von 90 Milliarden Euro für den Zeitraum 2020 bis 2040, wenn er Doppelbesteuerungen vermeiden will.

Die FDP forderte Scholz auf, noch vor der Bundestagswahl eine belastbare Schätzung zu den erwarteten Kosten der Reform vorzulegen. Die Linksfraktion forderte eine sofortige Neuregelung: "Das doppelte Abkassieren muss noch vor der Wahl beendet werden." Ähnlich äußerte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund: "Viele Betroffene haben bereits ein hohes Alter erreicht. Sie sind sofort auf eine gerechte Behandlung angewiesen, nicht erst in Jahren."

(A.Nikiforov--DTZ)

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