Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht lehnt weitere Eilanträge gegen Bundesnotbremse ab

Bundesverfassungsgericht lehnt weitere Eilanträge gegen Bundesnotbremse ab


Bundesverfassungsgericht lehnt weitere Eilanträge gegen Bundesnotbremse ab
Bundesverfassungsgericht lehnt weitere Eilanträge gegen Bundesnotbremse ab / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht hat acht Eilanträge gegen die Bundesnotbremse abgelehnt und 51 Verfassungsbeschwerden nicht zu Entscheidung angenommen, die sich gegen einzelne oder alle Regelungen richteten. Damit sei aber nicht entschieden, ob die Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar seien, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. So würden beispielsweise die Ausgangsbeschränkungen, aber auch weitere Regelungen noch in der Hauptsache geprüft.

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Mehrere Verfahren zu den Kontaktbeschränkungen sowie den Einschränkungen im Freizeitbereich und im Einzelhandel wurden laut Mitteilung nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie nicht hinreichend begründet waren. Dies war auch bei einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen und bei mehreren Klagen gegen die Bundesnotbremse an sich der Fall.

Andere Verfassungsbeschwerden waren unzulässig. Einige Eilanträge wurden abgelehnt, weil sie den Anforderungen für eine einstweilige Anordnung nicht genügten. Eine solche kann das Gericht schon vor einer grundsätzlichen Entscheidung in der Hauptsache erlassen, wenn sonst beispielsweise schwere Nachteile drohen.

Im Zusammenhang mit der Bundesnotbremse seien in Karlsruhe bis Dienstagabend insgesamt 424 Verfahren eingegangen, hieß es weiter. Darunter sei auch ein Verfahren mit mehr als 7000 Beschwerdeführern. Schon Anfang und Mitte Mai waren einige Eilanträge in Karlsruhe abgewiesen worden. Das sogenannte vierte Bevölkerungsschutzgesetz war am 23. April in Kraft getreten.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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