Deutsche Tageszeitung - Gesetz zur Sterbehilfe in Spanien in Kraft getreten

Gesetz zur Sterbehilfe in Spanien in Kraft getreten


Gesetz zur Sterbehilfe in Spanien in Kraft getreten
Gesetz zur Sterbehilfe in Spanien in Kraft getreten / Foto: ©

In Spanien ist am Freitag das Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in Kraft getreten. Die im März vom Parlament gebilligte Regelung sieht vor, dass todkranke oder von unerträglichen Schmerzen geplagte Patienten ihrem Leiden ein Ende setzen dürfen.

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Erlaubt ist dem Gesetz zufolge sowohl die bewusste Herbeiführung des Todes durch medizinisches Personal als auch Unterstützung dabei, wenn Sterbewillige ihrem Leben selbst ein Ende setzen wollen. Spanien ist damit das vierte Land in Europa neben den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, in dem Sterbehilfe erlaubt ist.

Die Betroffenen müssen spanische Staatsbürger sein oder in dem Land wohnen. Den entsprechenden Antrag müssen sie schriftlich und "bei vollem Bewusstsein" stellen und nach zwei Wochen bekräftigen. Der Antrag muss dann von zwei Ärzten und anschließend noch von einer Kommission genehmigt werden, bevor die Sterbehilfe erfolgen kann. Gesundheitspersonal, das die Sterbehilfe nicht ausführen will, darf die Beteiligung unter Berufung auf "Gewissensgründe" verweigern.

Das Gesetz war von der linksgerichteten Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez auf den Weg gebracht worden. Konservative Parteien und die katholische Kirche lehnten das Vorhaben vehement ab. Die oppositionelle Volkspartei reichte am Donnerstag eine Beschwerde beim Verfassungsgericht ein.

(A.Nikiforov--DTZ)