Deutsche Tageszeitung - Fast zweieinhalb Jahre Haft für Drahtzieher linksextremistischer Drohkampagne

Fast zweieinhalb Jahre Haft für Drahtzieher linksextremistischer Drohkampagne


Fast zweieinhalb Jahre Haft für Drahtzieher linksextremistischer Drohkampagne
Fast zweieinhalb Jahre Haft für Drahtzieher linksextremistischer Drohkampagne / Foto: ©

In einem Prozess um eine mutmaßlich linksextremistisch motivierte Droh- und Einschüchterungskampagne hat das Stuttgarter Landgericht die beiden Angeklagten zu je zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Mann und die Frau nach Angaben eines Sprechers am Dienstag wegen zahlreicher Delikte schuldig, darunter Bedrohung und versuchte Sachbeschädigung.

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Laut Anklage hatten die beiden 39-jährigen Beschuldigten über viele Monate hinweg immer wieder Drohbriefe an Empfänger etwa aus der Politik verschickt. Darin forderten sie die Adressaten unter Androhung von Gewalt auf, vorgebliche Missstände in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu beseitigen. Den Briefen lagen Platzpatronen, Streichhölzer, Grillanzünder oder Messer bei. Ihre Schreiben unterzeichneten die beiden dabei im Namen eines "Kollektivs der Revolutionären Aktionszellen".

Die Angeklagten mussten sich in dem Prozess darüber hinaus wegen eines versuchten Brandanschlags im August vergangenen Jahres verantworten, der aber misslang. So sollen sie einen Brandsatz an einem unbenutzten Nebeneingang der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg angebracht haben. Er zündete aber nicht richtig.

Darüber hinaus sollen sie ebenfalls im August 2020 zudem noch Bauteile für einen weiteren Brandsatz an einer Zufahrt zum Haus des Fleischfabrikanten Clemens Tönnies in Rheda-Wiedenbrück in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben. Die Staatsanwaltschaft sah dies als Verabredung zu einer besonders schweren Brandstiftung.

Im Fall der beiden Brandsätze kam das Gericht nach Angaben des Sprechers jedoch zu anderen rechtlichen Einschätzungen als die Anklage. Es wertete den Anschlagsversuch auf die Bundesagentur in Nürnberg als versuchte Sachbeschädigung, nicht als versuchte Brandstiftung. Das demonstrative Zurücklassen der Bauteile des Brandsatzes am Tönnies-Grundstück stuften sie als Bedrohung ein.

Insgesamt dauerte die Drohkampagne der beiden Angeklagten von Dezember 2019 bis zu deren Festnahme im Oktober vergangenen Jahres. Der Prozess vor dem Landgericht begann im April.

(I.Beryonev--DTZ)

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